Social-Media-Risiken erkennen – Vermögensschäden absichern
09.09.2026

Foto: © R+V
Social Media ist inzwischen zu einem wichtigen Kommunikations- und Verkaufskanal geworden. Influencer monetarisieren ihre Reichweite systematisch, Kooperationen und bezahlte Posts gehören für sie zum Alltag.
Aber damit steigen auch die Haftungsrisiken: Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fehler bei der Content-Erstellung oder Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen können schnell teure Vermögensschäden nach sich ziehen. Für Sie als Makler ist die Einordnung der Social-Media-Tätigkeit von Kunden im Beratungsgespräch immens wichtig, aber oft alles andere als eindeutig.
Social-Media-Aktivitäten richtig einstufen
Das Tarifblatt der Vermögensschaden-Haftpflicht zur Werbebranche bietet Orientierung mit zahlreichen Praxisbeispielen bei der Einstufung von Kundinnen und Kunden mit Social-Media-Aktivitäten. Zu unterscheiden ist, ob Social Media als Haupttätigkeit oder nur als zusätzliches Werbeinstrument für den Hauptberuf eingesetzt wird.
Wichtig: Maßgeblich ist immer das konkrete Geschäftsmodell, nicht die Selbstbezeichnung des Kunden.
Besondere Highlights der R+V-Vermögensschaden-HaftpflichtIhre Social-Media-Kunden profitieren unter anderem von:
- Schutz bei Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen
- Mitversicherung immaterieller Schäden aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Absicherung von Fehlern bei der Content-Erstellung und der Datenverarbeitung
Mit der Vermögensschaden-Haftpflicht der R+V stellen Sie Ihre Kundinnen und Kunden im Social-Media-Umfeld professionell auf und verschaffen sich gleichzeitig ein zukunftsstarkes Beratungsfeld mit hoher Nachfrage.
Sichern Sie Influencer, Blogger und beratende Dienstleister rund um Social Media zielgenau und bedarfsgerecht ab.
Ein Advertorial der R+V Versicherung.

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