Social-Media-Risiken erkennen – Vermögensschäden absichern
09.09.2026

Foto: © R+V
Social Media ist inzwischen zu einem wichtigen Kommunikations- und Verkaufskanal geworden. Influencer monetarisieren ihre Reichweite systematisch, Kooperationen und bezahlte Posts gehören für sie zum Alltag.
Aber damit steigen auch die Haftungsrisiken: Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Fehler bei der Content-Erstellung oder Verstöße gegen Geheimhaltungsvereinbarungen können schnell teure Vermögensschäden nach sich ziehen. Für Sie als Makler ist die Einordnung der Social-Media-Tätigkeit von Kunden im Beratungsgespräch immens wichtig, aber oft alles andere als eindeutig.
Social-Media-Aktivitäten richtig einstufen
Das Tarifblatt der Vermögensschaden-Haftpflicht zur Werbebranche bietet Orientierung mit zahlreichen Praxisbeispielen bei der Einstufung von Kundinnen und Kunden mit Social-Media-Aktivitäten. Zu unterscheiden ist, ob Social Media als Haupttätigkeit oder nur als zusätzliches Werbeinstrument für den Hauptberuf eingesetzt wird.
Wichtig: Maßgeblich ist immer das konkrete Geschäftsmodell, nicht die Selbstbezeichnung des Kunden.
Besondere Highlights der R+V-Vermögensschaden-HaftpflichtIhre Social-Media-Kunden profitieren unter anderem von:
- Schutz bei Verstößen gegen Geheimhaltungsvereinbarungen
- Mitversicherung immaterieller Schäden aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Absicherung von Fehlern bei der Content-Erstellung und der Datenverarbeitung
Mit der Vermögensschaden-Haftpflicht der R+V stellen Sie Ihre Kundinnen und Kunden im Social-Media-Umfeld professionell auf und verschaffen sich gleichzeitig ein zukunftsstarkes Beratungsfeld mit hoher Nachfrage.
Sichern Sie Influencer, Blogger und beratende Dienstleister rund um Social Media zielgenau und bedarfsgerecht ab.

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