Spitzensteuersatz senken: 5 Strategien für mehr Netto vom Brutto
27.01.2026

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2. Batteriespeicher-Investments: Die innovative Ergänzung zur Steueroptimierung
Batteriespeicher-Direktinvestments bieten eine attraktive Alternative oder Ergänzung zu PV-Investments, mit identischen steuerlichen Vorteilen: IAB (50%), Sonderabschreibung (20%) und lineare AfA. Batteriespeicher profitieren von einer Multi-Market-Strategie, die Umsätze sowohl am Spot-Markt als auch am Regelleistungsmarkt generiert.
Dadurch können Anleger von den zunehmenden Strompreisschwankungen und dem steigenden Flexibilitätsbedarf im Energiesektor profitieren. Besonders attraktiv: Bei einem standardisierten Batteriespeicher mit 125 kW Leistung (Investitionsvolumen ca. 130.500 €) ist eine konservative Rendite von 10,17% nach Kosten möglich.
Mit 15.000 garantierten Ladezyklen und einer Lebensdauer von mindestens 15 Jahren bieten diese Investments eine konservative Rendite von 10,17% nach Kosten – bei gleichzeitiger optimaler Nutzung der steuerlichen IAB- und Abschreibungsvorteile.
3. Immobilieninvestments: Klassische Strategie mit Steuervorteilen
Immobilien zählen seit jeher zu den beliebtesten Anlageformen von Spitzenverdienern – nicht nur wegen der Wertstabilität, sondern insbesondere aufgrund ihrer hervorragenden steuerlichen Eigenschaften. Der Gesetzgeber bietet hier verschiedene Abschreibungsmodelle, die gezielt zur Steueroptimierung eingesetzt werden können.
Reguläre Abschreibungen und Werbungskosten
Bei vermieteten Objekten profitieren Sie von der linearen Abschreibung (AfA), die seit 2023 bei neuen Wohngebäuden auf 3% pro Jahr angehoben wurde. Hinzu kommt die Möglichkeit, sämtliche Werbungskosten wie Darlehenszinsen, Verwaltung und Instandhaltungskosten direkt von den Mieteinnahmen abzuziehen.
Der steuerliche Vorteil: Ergeben sich in den ersten Jahren negative Einkünfte aus Vermietung, können diese mit Ihren übrigen Einkünften verrechnet werden, was Ihre Steuerlast unmittelbar reduziert.
Sonderabschreibung für Neubau-Mietwohnungen
Besonders attraktiv für Spitzenverdiener ist die Sonderabschreibung für Neubau-Mietwohnungen nach § 7b EStG. Für Neubauten mit Baubeginn bis 2026 können Sie zusätzlich zur regulären AfA in den ersten vier Jahren jeweils 5% der Baukosten abschreiben – insgesamt also 20% extra.
Dadurch lassen sich bis zu 28% der Herstellungskosten in nur vier Jahren steuerlich geltend machen, was bei hohem Steuersatz eine beträchtliche Entlastung bedeutet.
Denkmalgeschützte Immobilien als Steuersparmodell
Als wahres Steuerspar-Highlight gelten denkmalgeschützte Immobilien (Lesetipp: Denkmal-Afa) . Vermieter können hier die Sanierungskosten zu 100% über 12 Jahre abschreiben – in den ersten 8 Jahren mit jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 7% pro Jahr.
Bei Sanierungskosten von 200.000 Euro und einem Steuersatz von 45% ergibt sich eine Gesamtersparnis von 90.000 Euro. Selbst bei Eigennutzung können noch 90% der Kosten über 10 Jahre mit jährlich 9% abgesetzt werden.
4. Unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten
Neben direkten Investitionen bieten unternehmerische Strukturen weitere effektive Möglichkeiten, den Spitzensteuersatz zu senken.
GmbH-Gründung zur Steueroptimierung
Eine der beliebtesten Strategien ist die Gründung einer GmbH, um Einkünfte in eine Kapitalgesellschaft zu verlagern. Während Sie als Privatperson bis zu 45% Einkommensteuer zahlen, unterliegen Gewinne in einer GmbH nur der Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer (je nach Standort ca. 14-17%) – zusammen etwa 30%.
Der entscheidende Vorteil: Gewinne, die in der GmbH verbleiben und reinvestiert werden, müssen vorerst nicht weiter versteuert werden. Erst bei einer Ausschüttung an Sie als Gesellschafter fällt die Abgeltungsteuer von 25% (plus Soli) an.
Ein Beispiel verdeutlicht den Effekt: Bei einem Gewinn von 200.000 Euro würden Sie als Einzelunternehmer rund 90.000 Euro Steuern zahlen. In der GmbH verblieben nach Körperschaft- und Gewerbesteuer hingegen etwa 140.000 Euro zur Reinvestition. Diese Steuerstundung ermöglicht es, ein deutlich höheres Kapital für weiteres Wachstum einzusetzen.
Holding-Strukturen für optimale Steuereffizienz
Für vermögende Privatpersonen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen oder umfangreichen Kapitalanlagen sind Holding-Strukturen besonders interessant. Eine Holding-GmbH als Muttergesellschaft genießt das sogenannte Schachtelprivileg: Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen sind zu 95% steuerfrei.
Ebenso sind Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Beteiligungen im Holding-Mantel zu 95% von der Körperschaftsteuer befreit. Die Dimensionen werden bei einem Beispiel deutlich: Verkauft Ihre Holding eine Unternehmensbeteiligung mit 1 Million Euro Gewinn, bleiben 950.000 Euro steuerfrei. Lediglich 50.000 Euro werden mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet (ca. 15.000 Euro Steuer) – verglichen mit über 250.000 Euro Einkommensteuer bei einem direkten Verkauf als Privatperson.
Vermögensverwaltende GmbH für Kapitalanlagen
Auch für die Verwaltung von Wertpapiervermögen kann eine GmbH steuerliche Vorteile bieten. Besonders attraktiv: Veräußerungsgewinne aus Aktien sind für Kapitalgesellschaften ebenfalls zu 95% steuerfrei. Bei Dividenden gilt diese Befreiung allerdings nur für Beteiligungen über 10%.
Diese unternehmerischen Gestaltungen erfordern eine professionelle Planung und lohnen sich vor allem für langfristig orientierte Spitzenverdiener mit größeren Investitionsvolumina. Die Kombination aus niedrigerer Sofortbesteuerung und Wiederanlage im Unternehmen kann über die Jahre zu erheblichen Vermögensunterschieden führen.
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