Spitzensteuersatz senken: 5 Strategien für mehr Netto vom Brutto

27.01.2026

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5. Altersvorsorge 

Die Altersvorsorge bietet erhebliches Potenzial zur Senkung Ihrer aktuellen Steuerlast. Der Staat fördert sie gezielt mit Steuervorteilen, da sie gesellschaftlich erwünscht ist.

Rürup-Rente mit maximaler Steuerentlastung

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist besonders für Selbständige und Freiberufler attraktiv. Im Jahr 2025 können Sie bis zu 29.344 € (Alleinstehende) bzw. 58.688 € (Ehepaare) in Rürup-Verträge einzahlen und zu 100% als Sonderausgaben absetzen. Bei 45% Steuersatz bedeutet das eine Steuerersparnis von bis zu 13.200 € jährlich.

Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase, in der Sie typischerweise einem niedrigeren Steuersatz unterliegen. Besonders für Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherung ist die Rürup-Rente ein zentrales Instrument zur gleichzeitigen Altersvorsorge und Steueroptimierung.

Betriebliche Altersvorsorge für Angestellte

Angestellte Spitzenverdiener profitieren von der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Durch Entgeltumwandlung können 2025 bis zu 7.056 € jährlich (8% der Beitragsbemessungsgrenze) steuerfrei und teilweise sozialabgabenfrei in einen Vorsorgevertrag fließen. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, bei Sozialversicherungsersparnis 15% als Zuschuss beizusteuern.

Konkret bedeutet dies: Ein monatlicher Beitrag von 500 € kostet Sie netto deutlich weniger – bei 45% Steuersatz etwa 250 €. Die spätere Rente wird zwar besteuert, aber die Progression-Glättung über Lebenszeiten bietet erhebliche Vorteile.

Kombination verschiedener Vorsorgemodelle

Für eine optimale Steuerplanung sollten verschiedene Vorsorgeformen kombiniert werden. Selbständige können sowohl Rürup als auch betriebliche Modelle (z.B. über eine GmbH) nutzen. Angestellte sollten neben der bAV auch private Strategien einbeziehen.

Weitere Möglichkeiten

Neben den Hauptstrategien gibt es weitere Ansätze, um die Steuerlast zu reduzieren.

Weitere Investitionen in erneuerbare Energien

Ähnlich wie bei PV und Batteriespeichern bieten auch Investitionen in Windkraft oder Geothermie steuerliche Vorteile über IAB und Sonderabschreibungen. Diese Bereiche unterliegen jedoch teilweise § 15b EStG, der die Verlustverrechnung einschränkt – eine sorgfältige Prüfung ist daher ratsam.

Philanthropie mit Steuervorteilen

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu 20% Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abgesetzt werden. Für vermögende Personen bietet die Gründung eigener gemeinnütziger Stiftungen einen doppelten Vorteil: Sie senken ihre Steuerlast und gestalten gleichzeitig Ihr philanthropisches Engagement.

Grundlegende Freibeträge konsequent nutzen

Nutzen Sie konsequent verfügbare Freibeträge wie den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Ehepaaren) und den Kinderfreibetrag (2025: ca. 8.800 € pro Kind und Elternpaar) – letzterer ist bei hohen Einkommen meist günstiger als das Kindergeld.

Ein Beitrag von Thomas Haberl, Geschäftsführer der OHANA Invest GmbH