Standortfördergesetz: Versicherer fordern bessere Investitionsbedingungen

07.11.2025

Jörg Asmussen. Foto: GDV

Mit dem Standortfördergesetz (StoFöG) will die Bundesregierung privates Kapital gezielt für nachhaltiges Wachstum und Investitionen mobilisieren. Zur ersten Lesung des Gesetzes legt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Positionspapier vor, das insbesondere Investitionshürden der Energiewende adressiert.

Mit Kapitalanlagen von 1,9 Billionen Euro gehören die Versicherer zu den größten Investoren in Deutschland. In Erneuerbare Energien fließt davon bislang nur rund ein Prozent, etwa 23 Milliarden Euro. Der Großteil fließt aufgrund bürokratischer Auflagen in risikoarme Anlageformen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe. „Kapital fließt dorthin, wo es Chancen statt Hürden gibt. Deutschland sollte kein Standort sein, der lieber prüft als baut“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Ein entscheidender Bremsfaktor sind langwierige Genehmigungsprozesse. Im Schnitt vergehen rund fünf Jahre bis zum Baustart eines Windparks. Behörden haben dabei große Spielräume, was geprüft, bewertet oder gefordert wird, etwa bei Umweltgutachten oder Lärmschutz. „Langsame Verfahren und widersprüchliche Entscheidungen schrecken Investoren ab. Wer Jahre auf den Baustart wartet, investiert anderswo“, so Asmussen.

Der GDV fordert daher klare, einheitliche Standards und eine konsequente Digitalisierung der Prüfprozesse. Auch sollten einzelne Prüfschritte für mehrere Projekte gemeinsam durchgeführt werden können. So lassen sich Doppelprüfungen vermeiden und Entscheidungen deutlich schneller treffen.

Auch auf kommunaler Ebene bleiben Investitionen oft aus, weil Projekte zu klein oder Strukturen zu komplex sind. Der GDV empfiehlt, Vorhaben ab 50 Millionen Euro zu bündeln und für institutionelle Anleger zugänglich zu machen.

Um gezielt Innovation zu fördern, schlägt der GDV vor, Investitionsrisiken aktiv abzusichern - insbesondere bei neuen Technologien wie Wasserstoff oder Speicherlösungen. Dazu gehören Instrumente wie Abnahmegarantien, Preisuntergrenzen oder staatliche Ankerbeteiligungen. So können zukunftsweisende Projekte frühzeitig am Kapitalmarkt finanziert werden und die notwendigen Wachstumsimpulse für die Transformation entstehen.

Auch das Zusammenspiel öffentlicher und privater Mittel muss besser funktionieren. Von den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens sollen rund 100 Milliarden Euro in Klimaschutzmaßnahmen fließen. Aus Sicht des GDV reicht das nicht aus. Entscheidend ist ein Umfeld, das private Investitionen ermöglicht und gezielt aktiviert. „Ohne privates Kapital bleibt die Energiewende ein Wunschzettel“, so Asmussen. Der GDV fordert Instrumente wie Garantien, Bürgschaften und Investitionszuschüsse, um die Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturen zu erleichtern. (mho)

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