Steueroptimiert vererben und schenken

28.06.2022

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Laut Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2020 in Deutschland 50,2 Mrd. Euro vererbt und steuerlich berücksichtigt worden – ungefähr doppelt so viel wie zehn Jahre zuvor. Welche Strategien gibt es, Vermögen an die nächste Generation weiterzureichen und dabei die Steuerlast zu minimieren? Welche Herausforderungen warten dabei auf Kunden und Vermittler?

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) von 2017 prognostiziert, dass das Erbvolumen in Zukunft, bezogen auf den Zeitraum der folgenden 15 Jahre, um 28 % höher ausfallen wird. Auch wenn natürlich zahlreiche Erbfälle dank Freibetrag nicht steuerpflichtig werden, bleibt das Steuerthema in diesem Kontext für viele Finanzberater mit Sicherheit relevant. „Den Wunsch, die Erbschafts- oder Schenkungssteuern zu minimieren, erleben wir tatsächlich bei unseren Kunden in den letzten Jahren immer mehr,“ berichtet Steffen Moser, geschäftsführender Inhaber von Professionelle Generationenberatung. Was Moser empfiehlt, hängt stark von der jeweiligen Kundensituation ab. „Die Lösungen reichen von vorzeitiger Übertragung bzw. Schenkung von Immobilien, über Schenkungen von Vermögenswerten mit Fondspolicen in bestimmten Konstellationen“, so der Generationenberater.

„Aber auch die Umschichtung bestehender Vermögenswerte in eigene Fondspolicen mit Regelungen zur Verteilung der Rollen zwischen Versicherungsnehmer, versicherte Personen und Bezugsrechten kann zur Übertragung interessant sein.“Wenn für den Kunden der Weg über eine Fondspolice Sinn ergibt, lohnt sich ein Blick zu Standard Life. Denn: „Wir haben mit WeitBlick eine Fondspolice auf den Markt gebracht, die einen besonderen Schwerpunkt auf die Ruhestandsplanung und die Vermögensorganisation im Alter legt“, erklärt Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing bei Standard Life Germany & Austria. Für viele Kunden sei dabei die steueroptimierte Vermögensübertragung an nachfolgende Generationen ein wichtiger Aspekt. Hier empfiehlt Nuschele die Familien-Option.

Sie ermöglicht die Aufnahme eines zweiten Versicherungsnehmers und/oder einer zweiten versicherten Person. „Dies bringt zahlreiche Vorteile: Bis zu 400.000 Euro lassen sich auf Kinder oder bis zu 200.000 Euro an Enkel steuerfrei übertragen, ohne dass dafür weder notarielle Beurkundungen noch spätere testamentarische Aktualisierungen notwendig sind“, weiß Nuschele. „Und worauf viele Kunden Wert legen: Sie behalten die Kontrolle über das Vermögen, weil Vertragsänderungen von beiden Versicherungsnehmern bestätigt werden müssen.“ Diese Regelung erweist sich gerade in Streitfällen oder bei Trennungen als vorteilhaft, weil sie das Vermögen vor unüberlegten Alleingängen schützt. Auch die Finanzberaterinnen von MA Money schätzen Fondspolicen bei Erbschaftsfragen. „Wird das Vermögen über ein Fondsdepot übertragen, fällt direkt die Erbschaftssteuer an, sofern die Freigrenzen überschritten werden,“ warnt Christine Barth. Fondspolicen bieten hingegen einen enormen Steuervorteil. „Gerade die Möglichkeit auf Einmalzahlungen oder die hinterlegten Todesfallleistungen in den Policen sind von Vorteil – hierbei wird die Abgeltungssteuer vollends erlassen“, erläutert Barth.

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