Streitpunkt Provisionsabgabeverbot

07.02.2013

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Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat mit einem offenen Brief an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gegen den Trend protestiert, Geschenke bei Abschluss von Versicherungen zu verteilen. Der Verband sieht darin einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot.

(fw/ah) Auszüge des offenen Briefes an die Bafin: "Eine elektrische Zahnbürste bei Abschluss einer privaten Zahn-Zusatzversicherung - das ist ein aktuelles Angebot auf der Internetseite von Tchibo. Damit setzt sich der Trend fort, dass es beim Versicherungsabschluss Zugaben (Werbegeschenke, Begünstigungen) gibt, nachdem bereits im Januar über Payback-Punkte beim Abschluss von Direktversicherungen berichtet wurde.

Handelt es sich hier nicht um einen klaren Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot? Was tun Sie - als zuständige Aufsicht -, um diese Verstöße gegen das Provisionsabgabeverbot zu unterbinden?

Dürften Makler Ihren Kunden auch derartige Geschenke beim Abschluss von Versicherungen versprechen und damit öffentlich werben? In der uns inzwischen häufig geäußerten Wahrnehmung unserer Mitglieder - mittelständischen Versicherungsvermittlern - wird beim Thema Provisionsabgabeverbot nach dem Motto gehandelt: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." Setzen Sie das Verbot bitte entweder konsequent um und kommen insofern Ihrer Aufsichtspflicht nach oder aber kommunizieren Sie bitte offen, dass ein Verstoß gegen das Verbot grundsätzlich keine Konsequenzen mehr hat.

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