Versorgungswerke: Reform möglich oder erforderlich?

19.02.2026

Rechtsanwältin Meike Farhan, Associate Partnerin Banking & Finance, und Rechtsanwalt und Partner Dr. Christian Conreder, Leiter Kapitalanlagerecht bei Rödl in Hamburg. Foto: © Rödl

Exklusiv

Die Angehörigen der verkammerten Freien Berufe wurde erneut erschüttert. Nachdem das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) jüngst mögliche Verluste von bis zu einer Milliarde Euro publik machte, ist nun Medienberichten zu entnehmen, dass eine weitere Versorgungskammer – die Bayerische Versorgungskammer (BVK) – womöglich vor einem Verlustrisiko in Höhe von bis zu 690 Millionen Euro steht.

Auslöser dieses Verlustrisikos seien Immobiliengeschäfte in den USA. Nach Angaben der BVK umfassen diese Investitionen risikoreiche Projektentwicklungen, Bestandsobjekte und ein Renovierungsprojekt. Das Eigenkapitalengagement von US-Immobilieninvestitionen belaufe sich auf rund 1,6 Milliarden Dollar – was weniger als 1,4 Prozent der gesamten Kapitalanlage (Stand: Ende 2024) entspreche.

Obwohl das Verlustrisiko in Höhe von bis zu 690 Millionen Euro im Verhältnis zur gesamten Kapitalanlage der BVK „nur“ 0,6 Prozent entspricht – und nicht wie bei der VZB die Hälfte – zeigt dies einmal mehr, dass Versorgungswerke vor dem Risiko der Kapitaleinbrüche nicht verschont bleiben.

Hintergrund

In Deutschland existieren 91 auf Landesrecht beruhende öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen. Die Höhe der Beiträge orientiert sich jeweils am Einkommen der Mitglieder. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung konnten die Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke bislang mit höheren Rentenleistungen rechnen, was die Freien Berufe lange Zeit als privilegiert erschienen ließ.

Doch sowohl die gestiegene Lebenserwartung der Mitglieder, als auch die langanhaltende Niedrigzinsphase setzen die Versorgungswerke seit Jahren zunehmend unter Druck. Denn die für die Versorgungswerke geltende Anlageverordnung setzt 5 Säulen – Sicherheit, Rentabilität, Liquidität, Mischung und Streuung – als Anlagegrundsätze voraus. Die Anlageverordnung erlaubt hierbei eine Quote von bis zu 40 Prozent für risikoorientierte Investments. Trotzdem soll der Schwerpunkt weiterhin auf „sicheren“ Anlagen liegen. Deren Erträge reichten in den vergangenen Jahren jedoch häufig nicht aus, um die festgelegten Renditeerwartungen zu erfüllen. Demnach liegt es nahe, dass dieser Ertragsdruck zumindest zu Teilen auch zu den US-Immobilieninvestitionen, wie bei der BVK, geführt hat.

Auch wenn eine Insolvenz im Falle der BVK weit entfernt scheint, ist hervorzuheben, dass in einem solche Szenario kein staatlicher Schutzmechanismus greift, der die gezahlten Beiträge der Mitglieder sichert oder ausgleicht.

Auswirkungen und Veränderungen für Versorgungswerke

Die jüngsten Entwicklungen verdeutlichen erneut, dass auch die Investitions- und Anlageentscheidungen der Versorgungskammern zu Verlusten führen können. Solche Verlustszenarien bleiben für Versorgungswerke nicht folgenlos. Mittel- bis langfristig könnten sie spürbare Auswirkungen auf die Funktionsweise und Stabilität der Versorgungswerke haben. Demnach scheint ein Zeitpunkt erreicht, an dem ein Blick über den eigenen Tellerrand notwendig ist. Eine Orientierung an der Regulierung von Investmentfonds könnte hierbei bedeutende Impulse liefern. Auch bei diesen geht es um die Anlage von Kapital, das von Dritten zur Verfügung gestellt wurde. Durch die Zwischenschaltung einer entsprechend regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), deren Geschäftsführer die erforderliche Sachkunde detailliert nachweisen müssen, wird auf Ebene der Investmentfonds ein belastbares Portfolio- und Risikomanagement gewährleistet. Ein solches könnte auch auf Ebene der Versorgungswerke zu einer Verbesserung von Anlageentscheidungen und deren nachhaltiger Überwachung führen.

Ein solch eng verzahntes Portfolio- und Risikomanagement sowie die kontinuierliche Überprüfung der eigenen Anlagerichtlinien sind ausnahmslos jederzeit zu gewährleisten. Das Portfolio- und Risikomanagement muss nicht nur bei der Auswahl neuer Investitionen, sondern während der gesamten Laufzeit der Anlagen – von der Due-Diligence-Phase bis zur Risiko-Monitoring-Phase – eng zusammenarbeiten.

Für Anlageentscheidungen kann darüber hinaus ein externes Erwerbsgutachten eine wertvolle Entscheidungshilfe bieten. Ein solches Gutachten prüft die Erwerbbarkeit von avisierten Anlagen sowohl unter aufsichtsrechtlichen Aspekten als auch im Hinblick auf die eigenen Anlagerichtlinien. Zusätzlich können durch regelmäßige Überprüfungen und Stresstest unabhängiger Berater, potenzielle Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. 

Solche Überlegungen sollten nicht als Kritik auf das bestehende System, sondern als Möglichkeit begriffen werden, die Versorgungswerke strukturell zu stärken und zukunftssicher auszurichten.

Aufsichtsbehörden

Bis dato gibt es für die Versorgungswerke in Deutschland keine übergeordnete Aufsicht auf Bundesebene. Bisher unterstehen die Versorgungswerke der Aufsicht der einzelnen Länder. Daher stellt sich die Frage, ob es auch zukünftig sinnvoll ist, die Thematik der Aufsicht auf Landesebene zu regeln.

Zwar hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Rundschreiben, in Hinblick auf die Anwendung und Auslegung der Anlageverordnung veröffentlicht, an dem sich zumeist orientiert wird. Doch sind die Länder daran nicht verbindlich gebunden. Es könnte sinnvoll und erforderlich sein, eine einheitliche aufsichtsrechtliche Zuständigkeit auf Bundesebene einzuführen und diese der BaFin zuzuweisen. Die Bündelung der Aufsicht bei der BaFin könnte dabei helfen, eine fragmentierte Aufsichtsstruktur zu vermeiden, einheitliche Grundsätze zu sichern und Fehlentwicklungen in der Anlagepolitik frühzeitig zu erkennen.

Eine solche Zentralisierung würde die Versorgungswerke nicht einschränken. Vielmehr könnte sie die Aufsicht vereinfachen und qualitativ stärken – ein Vorteil, der im Interesse des gesamten Systems liegen dürfte. Von der damit einhergehenden Rechtssicherheit würden die Versorgungswerke profitieren und zugleich wäre das Vertrauen in sie nachhaltig gestärkt.

Fazit

Die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, dass jetzt die Zeit zum Handeln gekommen ist. Jedes einzelne Versorgungswerk steht in der Verantwortung, bestehende Anlagen ebenso kritisch zu prüfen wie die bestehenden Entscheidungs- und Risikomanagementprozesse. Nur durch eine sorgfältige Auswahl der Kapitalanlagen lässt sich eine langfristige Stabilität sichern.

Gleichzeitig sind insgesamt die aufsichtsrechtlichen Kapazitäten neu zu prüfen. Dabei rückt zunehmend die Frage in den Fokus, ob eine Verlagerung der aufsichtsrechtlichen Kapazitäten sinnvoll sein könnte. Schließlich gewinnt auch die Überlegung an Bedeutung, einheitliche Regulierungsmechanismen zu schaffen, um auch auf diesem Wege die Stabilität der Versorgungswerke gewährleisten zu können.

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt und Partner Dr. Christian Conreder, Leiter des Bereichs Kapitalanlagerecht bei Rödl und Rechtsanwältin Meike Farhan, Associate Partnerin im Bereich Banking & Finance bei Rödl in Hamburg.

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