Wertpapieranlagen von Unternehmern im Privat- oder Betriebsvermögen?
15.09.2026

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Unternehmer verfügen häufig über freie Liquidität, die langfristig angelegt werden soll. Neben der Entscheidung über Anlageklassen (Aktien, Renten, etc.) und Form (Direktanlage oder Fonds), stellt sich die Frage, ob die Anlage im Privatvermögen oder innerhalb einer Kapitalgesellschaft (hier GmbH) erfolgen soll. Zentrale Punkte sind dabei steuerliche Unterschiede, die einen erheblichen Einfluss auf den langfristigen Vermögensaufbau haben. Je nach Kombination von Anlageklasse und -form, ergeben sich unterschiedliche Antworten.
Gewinne auf Wertpapieranlagen im Privatvermögen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls acht oder neun Prozent Kirchensteuer der Kapitalertragsteuer. Dies führt zu einer Gesamtbelastung von rund 28 Prozent der Erträge. Die gesetzliche Teilfreistellung bei Aktienfonds für Privatanleger beträgt 30 Prozent, sodass hier lediglich 70 Prozent der Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne besteuert werden.
Im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (GmbH) gelten andere Regeln. Laufende Gewinne werden grundsätzlich mit 15 Prozent Körperschaftsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer sowie rund 15,75 Prozent Gewerbesteuer belastet. Die Gesamtbelastung beträgt damit etwa 31 Prozent und somit etwas mehr als im Privatvermögen. Allerdings bestehen weitreichendere Steuerbefreiungen, je nach Anlageklasse und -form. Darüber hinaus können Unternehmer einen höheren Betrag anlegen, indem sie die Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen aus dem Betriebs- in das Privatvermögen in die Zukunft verlagern. Dies führt zu positiven Zinseszinseffekten.
Basis des Vergleichs
Bei den nachfolgenden Vergleichen wird eine jährliche Aktienmarktrendite von acht, sechs Prozent aus Kursgewinnen und zwei Prozent aus Dividenden und Ausschüttungen, unterstellt. Die Rentenseite fließt mit jährlich drei Prozent Zinsen und Ausschüttungen ein. Die Anlage im Privatvermögen wird direkt um die Abgeltungssteuer gemindert, wohingegen die Anlage im Betriebsvermögen nach zehn Jahren in das Privatvermögen ausgeschüttet wird.
Entscheidend ist, was im Depot liegt
Bei einer Direktanlage in Aktien im Privatvermögen unterliegen sämtliche Erträge vollständig der Abgeltungssteuer. Innerhalb einer GmbH sind zwar Dividenden steuerpflichtig, Veräußerungsgewinne aus Direktanlagen in Aktien hingegen zu 95 Prozent steuerfrei. Die Steuerbelastung fällt dadurch deutlich geringer aus als im Privatvermögen. Dieser Vorteil ist umso größer, je höher Veräußerungsgewinne zum Gesamtertrag beitragen.
Bei Aktienfonds im Privatvermögen greift die Teilfreistellung von 30 Prozent, so dass Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne nur zu 70 Prozent besteuert werden. Dadurch ergibt sich eine geringere Steuerbelastung als bei der Direktanlage in Einzelaktien. Innerhalb einer GmbH werden Ausschüttungen und Wertsteigerungen eines Aktienfonds zu 80 Prozent von der Körperschaftsteuer und 40 Prozent von der Gewerbesteuer freigestellt. Der Vorteil in Bezug auf die nahezu steuerfreien Veräußerungsgewinne bei Direktanlagen ist zwar geringer, aber immer noch besser als im Privatvermögen.
Rentendirektanlagen oder -fonds im Privatvermögen unterliegen vollständig der Abgeltungssteuer. Eine Teilfreistellung besteht nicht. Gleiches gilt für Anlagen innerhalb einer GmbH. Dies beeinflusst die Nachsteuerrendite deutlich, so dass hier die Anlage im Privatvermögen vorteilhaft ist.
Auf die richtige Kombination kommt es an
Es zeigt sich, dass die steuerlichen Vorteile maßgeblich von der Anlageklasse und -form abhängen. Für Unternehmer bieten Direktanlagen in Aktien innerhalb einer GmbH erhebliche Vorteile. Etwas geringer gestalten sich diese Vorteile bei Aktienfonds. Für Renten ist die Anlage im Privatvermögen steuerlich zu bevorzugen. Natürlich sollten stets auch andere Aspekte, wie beispielsweise Liquiditätsbedarf, Anlagestrategie sowie haftungstechnische Fragen, berücksichtigt und eine steuerliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Marktkommentar von Thomas Gundermann, Geschäftsführender Gesellschafter der Taunus Investments GmbH in Bad Homburg.

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