Zwei Märkte unter einem Etikett
27.10.2026

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Die Reform der geförderten Altersvorsorge schafft ab 2027 nicht einen neuen Markt, sondern zwei. Auf der einen Seite steht das Standarddepot: auf 1% Effektivkosten gedeckelt, ohne Beratungspflicht, für den Direktabschluss gebaut. Auf der anderen Seite entstehen beratene Produkte mit Fondsauswahl, Garantieoptionen und Aufpreis.
Nach Beobachtung von Franke und Bornberg entscheidet dabei häufiger die Herkunft des Vertriebs als der Bedarf des Kunden, ob am Ende ein Depot oder ein Versicherungsmantel steht: Investmentgeprägte Vertriebe gehen ins Depot, versicherungsgeprägte in den Versicherungsmantel. Für die Beratungspraxis bedeutet dies, dass die Wahl der Hülle keine nachgelagerte Detailfrage mehr ist, sondern die erste zentrale Weichenstellung im Beratungsprozess darstellt.
Garantie wird zur Wahlfrage
Erstmals sind Produkte ohne Beitragsgarantie förderfähig, daneben Varianten mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie. Der Markt hatte sich schon vor der Reform von der Vollgarantie gelöst; im Altersvorsorge-Rating von Franke und Bornberg dominieren seit Jahren Hybridtarife mit abgesenkten Garantieniveaus. Neu ist, dass die Branche die Garantie offen zur Randgröße erklärt. In einer Anbieterbefragung von Strategy& und PwC (25 Anbieter, April bis Juni 2026) sehen 88 % das Depot ohne Garantie als stärkste Produktwelt der Zukunft; das Garantieniveau landet bei den Erfolgsfaktoren auf Rang acht von neun. Die Kunden sehen das anders: In einer Befragung der Universitäten Kassel und Paderborn (1.726 Anleger, Juli 2026) wünscht sich die Mehrheit eine Beitragsgarantie, ein Drittel hat vom Altersvorsorgedepot noch nie gehört. Diese Schere zwischen Anbieterplanung und Kundenwunsch ist die eigentliche Beratungsaufgabe 2027.
Bestand: Umschichtung statt Neugeschäft
Woher soll das Wachstum kommen? Die Anbieter beantworten das selbst: 76 % erwarten es laut Strategy& und PwC vor allem aus der Umschichtung bestehender geförderter Verträge. Der Markt wächst dann nicht, er verteilt sich um. Umworben werden die Riester-Bestände von drei Seiten: vom bisherigen Anbieter, der seinen Bestand verteidigt, von neuen Anbietern mit Wechselservice und vom Vertrieb, dessen Vergütung sich vom Abschluss auf die Laufzeit verlagert. Keine dieser Perspektiven ist neutral. Für einen Altvertrag gibt es vier Wege: halten, in die neue Förderung wechseln und den Vertrag behalten, beitragsfrei stellen und neu besparen oder das Kapital vollständig übertragen. Die Kündigung ist der fünfte Weg und fast immer der Verlustfall. Welcher Weg passt, hängt von Rechnungszins, Garantieniveau, Restlaufzeit und Förderdifferenz ab. Die bislang verfügbaren Anbieterrechner vergleichen überwiegend nur die Förderung; Kosten und Garantieverlust bleiben außen vor. Damitwerden gerade die Faktoren ausgeblendet, die über den langfristigen Erfolg des Wechsels entscheiden. Hinzu kommt ein Haftungsthema: Die neuen Produkte werden zum Start nur formal zertifiziert, die inhaltliche Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt nachgelagert. Wer 2027 ein Produkt empfiehlt, empfiehlt ein Produkt, das noch nicht abschließend zertifiziert ist.
Was der Aufpreis leisten muss
Das 1-%-Standarddepot wird zum Maßstab für alles, was mehr kostet. Für die Bewertung bei Franke und Bornberg zählt, was ein beratenes Produkt über den Standard hinaus nachweisbar bietet: ein breit gestreutes Anlageuniversum mit kostengünstigen ETFs, Fonds und hauseigener Portfolios, Flexibilität während der Vertragslaufzeit, etwa bei Zuzahlung oder Beitragspause sowie eine transparente Kostenstruktur. Ein Aufpreis, der sich nur über Beratung begründet, ist kein Produktmerkmal.
Auszahlungsphase: der unterschätzte Prüfstein
Neben der lebenslangen Rente ist künftig ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr förderfähig. Anbieterwechsel sind auch zum Rentenbeginn gegen eine Gebühr noch möglich. Die Beschwerdehistorie der Riester-Rente zeigt, dass Streit vor allem in dieser Phase entsteht: Rentenfaktoren und Kosten in der Rentenphase. Neue Anbieter aus dem Fonds- und Plattformgeschäft bringen in der Regel keine Verrentungserfahrung mit. Für Franke und Bornberg gehört die Auszahlungsphase deshalb in jede Produktbewertung als zentraler Prüfbereich.
Ausblick
Offen bleibt die Verordnung zur Umsetzung des öffentlich verwalteten Standarddepots, die den Preiswettbewerb weiter prägen wird. Klar ist schon jetzt: Eine Bewertung der neuen geförderten Altersvorsorge muss alle Produktkategorien und beide Hüllen abbilden, sonst vergleicht sie nur einen Teil des Marktes. Franke und Bornberg wird die Entwicklung daran messen: nicht an Ankündigungen, sondern an Bedingungen, Kosten und Auszahlungsregeln der ersten Produkte.
Ein Beitrag von Michael Franke, Geschäftsführer, Franke und Bornberg GmbH

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