BaFin: Produktinformationsblätter noch mangelhaft
07.02.2013
Großen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bei den Informationsblättern, die vonseiten der Wertpapierdienstleistungsunternehmen seit dem 1. Juli 2011 für die Kunden bereitgehalten werden müssen. Dies ist das Ergebnis einer Erhebung der BaFin, die insgesamt 130 Produktinformationsblätter ausgewertet hat.
(fw/ck) Mit Hilfe der Stichprobe wollte die BaFin Mitte des Jahres klären, ob und wie die neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zum Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente umgesetzt werden. Das Urteil lautet: ausreichend. So wies zwar das Gros der Informationsblätter die Gliederungsstruktur auf, die vom Verband "Die Deutsche Kreditwirtschaft" zu diesem Zweck entwickelt worden war, aber die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Gliederungspunkte war qualitativ sehr unterschiedlich. Einige Wertpapierdienstleistungsunternehmen hätten ihre Produkte und die damit verbundenen Risiken nur mangelhaft beschrieben. Ebenso sei die Darstellung der Kosten oft zu pauschal. Ein großes Manko sieht die BaFin bei den Formulierungen der Informationsblätter, denn nicht erklärte Fachbegriffe, gepaart mit zusammengesetzten Wortkonstruktionen, und unbekannte Abkürzungen würden bei den Kunden nur zu Unverständnis und Desinformation führen. Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen. Mit dieser ersten Prüfung ist ein Mechanismus in Gang gesetzt, nach dem die Aufsichtsbehörde jährlich die Produktinformationsblätter prüfen und nach Verbesserungen der aktuellen Defizite Ausschau halten wird.

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