BaFin will Bundesverwaltungs-Gericht Urteil beim Provisionsabgabeverbot

07.02.2013

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Das Ringen um das Provisionsabgabeverbot geht weiter. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) will endgültige Klarheit in dieser Frage – sie hat Sprungrevision beim Bundesverwaltungs-Gericht (BVerwG) eingelegt.

(fw/ck) Ende Oktober hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt der Klage der Vertriebsgesellschaft AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds gegen die BaFin entsprochen und das Provisionsabgabeverbot, das noch aus dem Jahre 1934 stammt, gekippt. Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung allen Prozessteilnehmern zugegangen war, war nun die BaFin am Zug. Sie hätte akzeptieren können, doch sie umgeht die Berufungsinstanz und legt stattdessen Sprungrevision beim BVerwG ein. Man kann jedoch sicher sein, dass diese Entscheidung nicht nur allein im Hause der BaFin gefällt wurde. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wird auch Bundesregierung bzw. die vorgesetzte Behörde das Bundesfinanzministerium die Entscheidung mitgetragen haben.

Die Meinung der Branchenverbände ist geteilt. Der GDV sowie der BVK plädieren für den Fortbestand des Verbots der AfW hingegen, begrüßt die Entscheidung der Frankfurter Richter. Bleibt abzuwarten, wie die höchstrichterliche Entscheidung sein wird.

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