BS Baugeld: Wohn-Riester für Häuslebauer

07.02.2013

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Ein großer Traum, den manche realisieren können: Mietfrei wohnen im Rentenalter. Für die eigene Immobilie gibt es sogar Geld vom Staat: Er fördert selbst genutztes Wohneigentum über die Eigenheimrente, besser bekannt unter dem Namen Wohn-Riester. Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG, nimmt hierzu Stellung und klärt auf.

(fw/ah) Eine private Altersvorsorge ist wichtig. Über die so genannte Riester-Rente gibt es Zuschüsse und Steuervergünstigungen vom Staat. Seit mittlerweile drei Jahren können das eingezahlte Geld und die Zuschüsse aus der Riester-Rente auch für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden - mit dem Wohn-Riester-Programm.

Angespartes Kapital aus einem Riester-Altersvorsorge-Vertrag kann entnommen und direkt für den Bau oder Kauf einer eigenen Immobilie verwendet werden. Bedingung: Das Objekt muss in Deutschland stehen und der Neu-Eigentümer muss seinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Wenn für den Bau oder Kauf einer Immobilie ein Riester-zertifiziertes Darlehen aufgenommen wird, hilft der Staat bei der Tilgung: Mindestens vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens muss der Kreditnehmer in die Abzahlung des Darlehens stecken, um die volle staatliche Zulage in Höhe von 154 Euro zu bekommen. Dafür bekommt der Kreditnehmer staatliche Zulagen, die er gleich wieder für die Tilgung des Darlehens verwenden kann. "Wohn-Riester lohnt sich vor allem für kinderreiche Familien", erklärt Marcus Rex, Vorstand des Baufinanzierungsvermittlers BS Baugeld Spezialisten AG. "Hier ist die Zulage besonders hoch." Die Zulage pro Kind beträgt 185 Euro. Und für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren sind, zahlt der Staat sogar 300 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kleinkindern zahlt der Staat bei voller Förderhöhe also 754 Euro an Zulagen pro Jahr, die direkt in die Tilgung des Darlehens fließen können. Ist der Ehepartner ebenfalls Darlehensnehmer, kommen nochmal 154 Euro hinzu. In der Ansparzeit profitiert der Riester-Sparer also von Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Rentenalter muss er dafür dann aber Steuern zahlen, nachgelagerte Besteuerung nennt sich dieses Prinzip.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Trautes" Heimriestern in Ausgabe 01/11 der finanzwelt.

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