Bundesrat billigt Vermögensanlagengesetz
07.02.2013

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Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht gebilligt. Dies teilte die Länderkammer in einer Presseerklärung mit.
(fw/kb) Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im "grauen Markt" ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offenzulegen, Beratungsgespräche zu protokollieren und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hatte in der vergangenen Woche eine Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen und gefordert, dass die Vermittler durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden sollen. Auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses hat der Bundesrat nun verzichtet. Das Gesetz soll am 01. April 2012 in Kraft treten.

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