Bundesregierung schafft klare Zahlungsverhältnisse für PKV-Kunden
07.02.2013

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Na endlich, werden viele privat Krankenversicherten denken – endlich macht die Politik etwas für uns. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG), gestern im Bundestag wurde gleichzeitig die Entgeltbindung bei Ausgründung von Privatkliniken beschlossen.
(fw/ck) Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. endlich das erreicht, für das er schon lange kämpft. Bis vor den Bundesgerichtshof war der PKV Verband gezogen - ohne Erfolg. Man monierte die überhöhten Abrechnungen von Privatklinik-Ausgründungen durch öffentliche Krankenhäuser. In der Bundesregierung wurde nun endlich ein Fürsprecher gefunden. Die politischen Entscheider kritisierten ebenfalls das Finanzgebaren der ausgegliederten Privatkliniken. Daher wurde das Gesetz mit dem Passus versehen, der besagt, es ist unzulässig, wenn eine Einrichtung, die in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus liegt und mit diesem organisatorisch verbunden ist, höhere Entgelte für normale Krankenhausleistungen abrechnen, als sie es sonst macht. Denn, so steht es nun in der Gesetzesbegründung, dies sei eine unzumutbare Belastung von Privatpatienten als Beitragszahler sowie von privaten Krankenversicherern und Beihilfekostenträgern. Also gleiches Recht für alle. "Es ist gut, wenn eine Bundesregierung ihrer ureigensten Aufgabe nachkommt und Politik gestaltet, statt immer nur an den Sparschrauben unseres Gesundheitswesens zu drehen. Bei aller Kritik an einzelnen Bestimmungen erkennen wir deshalb an, dass die Koalition mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz zumindest den Versuch unternommen hat, dieser Verantwortung gerecht zu werden und erstmals ernsthafte Schritte gegen den Ärztemangel und für eine bessere Versorgung der Patienten in unserem Land eingeleitet hat", erklärte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery. Der Präsident sieht mit diesem Gesetz eine Grundlage für weitere Reformen.
