Chancen nutzen, Risiken erkennen, Regeln beachten
22.10.2026

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Künstliche Intelligenz ist im Arbeitsalltag angekommen – auch bei Maklern und Versicherungsvermittlern. Sie unterstützt bei der Kommunikation, strukturiert Informationen, analysiert Daten oder hilft bei der Vorbereitung von Kundenanfragen. Die Möglichkeiten wachsen – und mit ihnen die Bedeutung eines sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit der Technologie.
Denn KI ist längst nicht nur ein Werkzeug für Unternehmen. Auch Cyberkriminelle setzen die Technologie zunehmend für ihre Zwecke ein. Wer KI im eigenen Arbeitsalltag nutzt, sollte deshalb neben den Chancen auch die damit verbundenen Cyberrisiken kennen.
Wenn Angreifer KI einsetzen
Wie relevant das Thema geworden ist, zeigt das Allianz Risk Barometer 2026: Cybervorfälle gelten weltweit als größtes Unternehmensrisiko, Künstliche Intelligenz folgt inzwischen auf Platz zwei. Auch die IT-Sicherheitsexperten von Perseus beobachten eine zunehmend anspruchsvolle Bedrohungslage. KI kann bekannte Angriffsmethoden schneller, skalierbarer und realistischer machen. Phishing-Nachrichten lassen sich professionell formulieren und personalisieren. Deepfakes und Voice Cloning (Stimmenklonen) ermöglichen es Angreifern, Bilder, Videos oder Stimmen zu imitieren und sich beispielsweise als Kunde, Geschäftspartner oder Führungskraft auszugeben. KI kann zudem bei der Suche nach Schwachstellen und der Anpassung von Angriffsmethoden unterstützen. Im Ernstfall können schnell wechselnde Angriffsmuster dadurch auch technische Schutzmechanismen vor Herausforderungen stellen. Die Fähigkeit, verdächtige Nachrichten und ungewöhnliche Vorgänge zu erkennen, gewinnt demnach im Arbeitsalltag immer mehr an Bedeutung.
KI kann auch schützen
Doch die Entwicklung hat eine zweite Seite. Dieselben technologischen Möglichkeiten können die Cyberabwehr stärken. KI-gestützte Sicherheitssysteme analysieren große Datenmengen, erkennen verdächtige Muster und helfen, ungewöhnliche Anmeldeversuche, Netzwerkaktivitäten oder Phishing-Mails schneller zu identifizieren. Gerade dort, wo Geschwindigkeit und große Datenmengen für Menschen zur Herausforderung werden, kann KI-Sicherheitsteams unterstützen. Angriffe können dadurch früher erkannt und Schäden im besten Fall verhindert oder begrenzt werden. Auch für die Cyberversicherung ist das relevant: KI kann perspektivisch Präventionsund Assistance-Leistungen rund um den Versicherungsschutz unterstützen. Sie ersetzt allerdings keine funktionierende Sicherheitsarchitektur. Multi-Faktor-Authentifizierung, aktuellgehaltene Systeme, Backups, geregelte Zugriffsrechte und geschulte Mitarbeitende bleiben unverzichtbar.
KI braucht klare Spielregeln
Wer KI einsetzt, muss sich jedoch nicht nur gegen Gefahren von außen schützen. Auch innerhalb des eigenen Unternehmens stellt sich die Frage nach einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie. Welche Daten dürfen in ein KI-System eingegeben werden? Für welche Aufgaben darf KI genutzt werden? Wo ist eine menschliche Kontrolle notwendig? Und wie transparent muss ihr Einsatz gegenüber Kunden sein? Neben technischen Schutzmaßnahmen sind deshalb klare interne Regeln und Verantwortlichkeiten gefragt. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber den regulatorischen Rahmen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die europäische KI-Verordnung, die einheitliche Vorgaben für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der EU schafft. Dabei wird nicht jede KI-Anwendung gleich behandelt. Entscheidend ist insbesondere das mit ihr verbundene Risiko. Für Makler und Vermittler ist das relevant, denn KI kann an ganz unterschiedlichen Stellen zum Einsatz kommen – vom Chatbot auf der Website über interne Assistenzsysteme bis hin zur Analyse von Vertrags- und Risikodaten.
Transparenz wird zur Pflicht
Eine für den Arbeitsalltag besonders relevante Vorgabe sind die seit August 2026 geltenden Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung. Dabei besteht keine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche mit KI erstellten Inhalte. Welche Anforderungen gelten, hängt davon ab, welches KISystem eingesetzt und wie dessen Ergebnis verwendet wird. Ein anschauliches Beispiel ist der Chatbot: Holt ein Kunde auf der Website eines Maklers oder Vermittlers Informationen zu einem Tarif oder seinem Versicherungsschutz ein, muss grundsätzlich erkennbar sein, dass er mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommuniziert – sofern dies nicht ohnehin offensichtlich ist. Auch für KI-generierte oder manipulierte Inhalte gelten Vorgaben. Anbieter entsprechender Systeme müssen bestimmte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt kennzeichnen. Besondere Offenlegungspflichten bestehen bei Deepfakes – also KI-generierten oder manipulierten Bildern, Videos oder Sprachaufnahmen, die täuschend echt wirken. Auch bei KI-generierten Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können Transparenzpflichten greifen. Eine Ausnahme besteht unter anderem bei menschlicher oder redaktioneller Kontrolle und entsprechender redaktioneller Verantwortung.
Im täglichen Arbeiten bedeutet ein sicherer Umgang mit KI – auch für Makler und Vermittler – damit mehr, als sich vor neuen Cyberangriffen zu schützen. Es geht ebenso darum, die Technologie im eigenen Unternehmen bewusst einzusetzen, klare Regeln zu schaffen und die regulatorischen Anforderungen zu kennen. So lassen sich die Chancen von KI nutzen, ohne ihre Risiken aus dem Blick zu verlieren.
Ein Beitrag von Sören Brokamp, Geschäftsführer, Perseus Technologies GmbH

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