Das Marktpotenzial ist riesig

02.01.2023

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finanzwelt: Gibt es Altersgrenzen oder anderer Beschränkungen? Müller: Unter 55 Jahren wird das Nießbrauchrecht auf 20 Jahre beschränkt.

finanzwelt: Macht Ihr das alle so? Neuhaus: Das machen wir auch so. Wir sind trotzdem vorsichtig bei Kunden, die unter 50 Jahren sind, denn dann wäre das Kreditgeschäft eine Alternative. Und wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht geht, dann muss man schon vorsichtig sein. Kuppig: Wichtig ist auch die Lage der Immobilie, wir kaufen nicht überall an, sondern da, wo noch mit einer Wertsteigerung zu rechnen ist. Wir erwarten zudem einen Mindesthorizont von fünf Jahren, weil sonst die Erwirtschaftung des Mindestrückkaufswertes deutlich weniger wahrscheinlich ist. Anhand der Region beurteilen wir, ob es machbar ist, innerhalb dieser Zeit eine Wertsteigerung zu realisieren, damit es ein faires Produkt bleibt. Hardi: Noch ein Blick auf andere Verrentungsmodelle, wenn man das Alter betrachtet, ist beispielsweise ein Vollverkauf durch einen 62-jährigen Eigentümer mit Eintragung eines lebenslangen Nießbrauchs. Das ist theoretisch machbar, aber nicht mehr wirtschaftlich, weil der Abzug für das Nießbrauchrecht vom Marktwert einfach zu hoch ist. Beim Modell Verkauf mit Wohnrecht liegt das Eintrittsalter bei Männern bei 68 Jahren, Frauen müssen noch älter sein, um überhaupt in Frage zu kommen. Insofern bleibt bei jüngeren Immobilieneigentümern, wenn sie keinen normalen Bankkredit mehr kriegen oder wollen, derzeit nur der Teilverkauf als Verrentungsmöglichkeit.

finanzwelt: Gibt es Sachen, die Sie nicht machen? Hardi: Bei Teilverkäufen gibt es in der Regel Regionen, die die Teilkäufer ausschließen. Neuhaus: Wir kaufen auch nicht überall, wir schauen schon darauf, wo die Immobilie liegt. Kuppig: Richtig. Und es gibt Immobilientypen, die wir nicht machen. Zum Beispiel können wir aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht ankaufen, wenn es einen zu großen Gewerbeanteil gibt. Wir sehen uns auch Immobilien unter Denkmalschutz genauer an, weil es da auch um die Frage der Refinanzierung geht. Kritisch wird es auch bei Spezial-Immobilien.

finanzwelt: Wieso so vorsichtig bei Denkmalschutz? Ist das nicht eher ein Vorteil? Kuppig: Ja, das sehen wir auch so und es gibt zum Glück einige Finanzierungspartner, die unsere Meinung teilen. Aber es gibt aber auch solche, die keinen Denkmalschutz mit reinnehmen. Das kann man nicht pauschal beantworten, das klassische Einfamilienhaus kriege ich überall unter. Beim Denkmalschutzobjekt ist der Zustand wichtig und ob es gut saniert ist. Wenn es saniert werden muss, ist das ein Investitionsbedarf und da muss man mit Blick auf die Auflagen vorsichtig sein.

finanzwelt: Machen Sie bei einem alten Haus in guter Lage auch manchmal Abriss und Neubau? Und wie sieht es mit Nachverdichtung aus? Neuhaus: Wir sehen uns das vor dem Verkauf schon sehr gut an. Da sind Objekte dabei, mit denen man genau das machen kann. Da kann man für den Miteigentümer sicher den richtigen Käufer finden. Müller: Bei so einer Variante kommt es auf die Einschränkungen an, wir legen schon Wert auf die wohnwirtschaftliche Nutzung oder bei Gewerbeanteilen, dass diese eventuell zukünftig wohnwirtschaftlich genutzt werden können. Neuhaus: Bei einer Spezialeinheit Wohnhaus mit Gewerbeeinheit sehen wir genau hin, ob das wohnwirtschaftlich zu nutzen ist. Eine Umwidmung muss möglich sein und da wir ja lange mit dem Miteigentümer zu tun haben, sehen wir uns auch diese genau an. Ist die Immobilie gepflegt? Dann können wir uns auch darauf verlassen, dass sie in den nächsten 15 bis 20 Jahren gepflegt wird. Wir wollen ja Partner sein und da wollen wir auch den richtigen Partner im Haus haben. Miller: Wir schauen auch auf die finanzielle Situation vor der Partnerschaft, wie kann die finanzielle Unterstützung sein, damit es bei einer langen Partnerschaft nicht zu einem unvorhersehbaren Engpass kommt. Auch auf die Gefahr hin, wenn es nicht passt, einen Kunden abzulehnen.

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