Diese "Limonade" hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack

21.06.2019

Hermann Hübner, Vorstandsvorsitzender VEMA eG / Foto: © VEMA

Vor Kurzem startete Lemonade als neues, cooles Versicherungs-Start-up den Geschäftsbetrieb am deutschen Markt. Zunächst beschränkt sich der Versicherer auf den Vertrieb der Privathaftpflicht und Hausratversicherung als Bündelpolice. Beides wird gleichzeitig miteinander abgeschlossen. Mit wenigen Angaben kommt man schnell zum Angebot. Was neben dem nach außen gern zur Schau gestellten locker-flockigem Auftreten auffällt: Der Schutz ist ziemlich billig.

Dass guter Schutz nicht teuer sein muss, ist uns als Versicherungsmaklern natürlich nicht unbekannt. Unterschreitet das Beitragsniveau jedoch eine gewisse Grenze, ist Vorsicht angebracht. Da Lemonade dies in zwei Sparten tut, sind wir doppelt vorsichtig. Dazu kommt die Info in den FAQ von Lemonade, dass man plane, 40 Prozent der eingenommenen Beiträge für gute Zwecke zu spenden. Das ist eine tolle Idee. Allerdings scheint dies angesichts einer branchenweiten Schaden-Kosten-Quote von 91 Prozent in den Haftpflichtsparten nicht nur optimistisch, sondern beinahe schon blauäugig. Umso mehr, da weitere 20 Prozent als „Notgroschen für schlechte Zeiten“ vorgesehen seien. Warum sollten Lemonade-Kunden weniger als halb so schadenanfällig sein wie „normale Kunden“ von „normalen Versicherungsunternehmen“? Selbst wenn diese Rechnung aufgeht, wo spart man das im Vergleich zu anderen Versicherungsunternehmen? Dazu werfen wir einen prüfenden Blick auf die Beschreibung des Versicherungsschutzes. Und da gibt es so manches zu entdecken.

Beginnen wir mit der sehr unüblichen Beschränkung der maximalen Schadenerstattung von 2.000 Euro pro Gegenstand in der Hausratversicherung. Teurere Dinge, wie etwa ein hochwertiges Sofa, müssen extra eingeschlossen und vom Lemonade-Team genehmigt werden. Die Hausratversicherung sieht aber noch einige weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Hier einige Beispiele:

  • Bargeld in der Wohnung ist nicht mitversichert.
  • Gegenstände an Orten, die nicht zum Versicherungsort zählen, z. B. ein Rasenmäher im Gartenhaus, sind nicht mitversichert.
  • Geborgte Gegenstände, wie etwa die Kreissäge des Nachbarn, sind nicht mitversichert.

Auch in der Privathaftpflichtversicherung hat man es mit Schutz zu tun, der ganz deutlich unter dem liegt, was als marktüblich bezeichnet werden darf:

  • Schäden, die durch Haustiere verursacht werden, sind nicht versichert.
  • Schäden, die mit Booten (auch kleinen) verursacht werden, sind nicht versichert.
  • Schäden, die mit Drohnen oder Fluggeräten wie Modellflugzeugen verursacht werden, sind nicht versichert.

Welche weiteren Mängel das Konzept von Lemonade hat, lesen Sie auf Seite 2