EAFP - Workshop zum Thema: Prüfpflicht für Finanzberater / Finanzvermittler (§34 f GewO) gem. §24 FinVermV

19.12.2013

Ab dem Jahr 2014 sind alle nach § 34 f GewO registrierten Finanzberater / Finanzvermittler verpflichtet, einen gem. § 24 FinVermV zugelassenen Prüfer mit der jährlichen Prüfung zu beauftragen.

Der Prüfbericht muss dann innerhalb des Jahres 2014 der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeamt, IHK, o. a.) vorgelegt werden. Die Prüfungsinhalte und das Prüfungsverfahren sind an die einschlägigen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und korrespondierende Verordnungen angelehnt.

Der EAFP Workshop gibt die notwendigen Hinweise zur Vorbereitung der erforderlichen Informationen für die Durchführung der Prüfung.

Die Themen:

• Jährliche Prüfpflicht für Anlageberater (gem. § 24 FinVermV)

• Prüfungsanforderungen für Anlageberatung nach § 34 f (GewO)

• Prüferauswahl

Veranstaltungstermine:

• Berlin   -    14.01.2014

• Leipzig  -   15.01.2014

• Köln     -     21.01.2014

• Bremen -   22.01.2014

• Frankfurt - 04.02.2014

• München - 06.02.2014

Das detaillierte Programm und Anmeldeformular finden Sie unter dem folgenden Link:

http://eafp.com/fileadmin/user_upload/pdf/Diverse/Programm-Roadshow_EAFP_FB.pdf