Ein Leben lang begleiten

28.04.2021

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Wenn ein Kind in Deutschland auf die Welt kommt, ist es sofort krankenversichert. Diese Versicherung greift in Deutschland von Geburt an, doch damit ist der Versicherungsschutz eines Menschen noch lange nicht lückenlos. Denn das Leben bietet viele Risiken.

Bleiben wir bei dem Neugeborenen, das ein knappes Jahr später laufen lernt. Es zieht sich an Omas Tischdecke hoch und reißt von der Teekanne aus Meißen bis zum teuren Smartphone alles auf den Boden. Ein Scherbenhaufen aus Porzellan und Display-Scherben liegt im vergossenen, heißen Tee auf den Holz-Dielen. Wie gut, wenn das von einer Privathaftpflicht übernommen wird.

Aber auch die Unfallversicherung sollte einen Menschen ein Leben lang begleiten. Sepp Hölzel, Versicherungsmakler aus dem fränkischen Eltmann, weiß, wovon er spricht. “Als Kind war ich begeisterter Mountainbiker. Dann hatte ich einen Unfall, der mein Leben änderte. In der Folge brauchte ich lange Krücken und musste mein Hobby an den Nagel hängen. Damit habe ich selbst erlebt, wie schnell sich alles ändern kann”, so der 33-Jährige, der sich auf Unfallversicherungen spezialisierte. Dabei gebe es im Bereich der Unfallversicherungen zwei dominierende Konzepte. „Oft ist es so, dass man eine Police neben die andere legt und dann bei beiden steht, dass eine Summe von beispielsweise 400.000 Euro abgesichert ist. Wie so oft liegt der Teufel im Detail“, sagt er. Denn das eine Konzept sehe vor, dass bei kleineren Verletzungen mehr gezahlt werde, beim anderen Konzept müsste der Invaliditätsgrad schon enorm sein.

An zwei verschiedenen Beispielen macht der Makler deutlich, was das bedeuten kann. „Eine Kundin von mir, nennen wir sie Kundin 1, hatte einen Unfall. Sie ist bei sich zu Hause gestürzt und hat sich dabei an einem Finger verletzt”, erklärt Sepp Hölzel. In der sogenannten Gliedertaxe sei demnach festgelegt, wie hoch die Invaliditätssumme für die einzelnen Körperteile ist. Der kleine Finger mache in diesem Beispiel 10 % der versicherten Gesamtsumme aus. Im Fall der Kundin 1 beträgt die Invaliditätsgrundsumme 150.000 Euro. Ein Gutachten durch einen Arzt hat festgestellt, wie groß die Einschränkung der Vitalität und der der Beweglichkeit ist und wie sehr sie durch das Schmerzempfinden beeinträchtigt ist. “Laut Arzt wurde eine Einschränkung von 50 % festgestellt. Das bedeutet, dass von den 10 % der 150.000 Euro Gesamtsumme die Hälfte ausbezahlt wurde. Die Kundin hat 7.500 Euro von der Versicherung bekommen”, so der Makler.

“Die zweite Kundin hatte eine Unfallversicherung nach einem progressiven Konzept. Hierbei steigt die Summe, die ausbezahlt wird, je schlimmer die Verletzung ist”, sagt Hölzel. Er führt aus, dass auch sie sich verletzt hatte, in diesem Fall der rechte Fuß. Laut Gliedertaxe (dieses Vertrages) können für einen verletzten Fuß bis zu maximal 40 % der versicherten Invaliditätsgrundsumme ausgezahlt werden. Das sei dann der Fall, wenn der Fuß durch einen Unfall komplett verloren oder so stark verletzt sei, dass er nicht mehr benutzt werden könne. Allerdings lag bei der Versicherung der zweiten Kundin die Invaliditätsgrundsumme bei nur 40.000 Euro. Nach Ansicht der Gutachterärzte bemisst sich die Einschränkung nach dem Unfall auf ein Zehntel, was 4 % Invaliditätsgrad entspricht. Durch die deutlich niedrigere Grundsumme erhielt die Kundin nur 1.600 Euro Leistung. (Sie hat im anderen Vertrag 40.000 Grund und in Spitze 400.000 Euro, bedeutet: grob ähneln sich die Konzepte. In der Praxis ist der Unterschied aber deutlich) „Das ist sehr viel weniger als die Invaliditätshöchstsumme von 525.000 Euro, die einem für das Worst-Case-Szenario genannt wird”, so der Makler.

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