Entwicklung im Fall Lombardium

20.03.2017

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Häufig werden an den Verfasser Fragen bezüglich der Vertretung auf der Gläubigerversammlung herangetragen: Berater können Anleger in der Gläubigerversammlung grundsätzlich nicht vertreten und entsprechend nicht wirksam bevollmächtigt werden. Es können lediglich Personen zur Vertretung in der Gläubigerversammlung bevollmächtigt werden, die den Anforderungen von § 79 ZPO entsprechen. Vertreter i.S.v. § 79 ZPO sind Rechtsanwälte, Mitarbeiter (falls der Gläubiger z.B. eine GmbH ist), volljährige Familienangehörige, Verbraucherzentralen und Inkassounternehmen. Der Verfasser kann selbstverständlich keine Anlegerinteressen vertreten.

Gegenwärtig ist ein Insolvenzantrag des Lombard Classic 3 im Gespräch. Es wird dem Vernehmen nach ein Eigenantrag geprüft.

Der Verfasser ist Partner der Anwaltskanzlei Peres & Partner und auf die Beratung von Finanzdienstleistern spezialisiert. Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung zur Haftungsabwehr. Informationen zum Verfasser finden Sie hier:

http://peres-partner.com/lawyers-overview/nikolaus-sochurek/

Weitere Presseinformationen zum Thema:

14.06.2016  Bild.de: „Großeinsatz der Polizei | Razzia im Nobel-Pfandhaus“

15.06.2016  Hamburger Abendblatt: „Anleger um 80 Millionen betrogen? Pfandhaus durchsucht“

15.06.2016 Hamburger Morgenpost: „Nach Millionenverlusten Razzia bei Hamburger Luxus Pfandleiher“

16.06.2016 Stiftung Warentest: „Anlagebetrug: Staatsanwaltschaft durchsucht Pfandhaus Lombardium“; „Zweckwidrige Verwendung von Anlegergeldern?“

02.07.2016 Spiegel: „Geliehener Luxus. Das Hamburger Edel-Pfandhaus Lombardium entpuppt sich als Geldvernichtungsmaschine für Kleinanleger. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.“

07.07.2016 Die Welt.de: „Das Unternehmen, das Luxusgüter beleiht, steht im Verdacht, systematischen Anlagebetrug begangen zu haben.

11.07.2016  Hamburger Abendblatt: „Betrug? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sponsor Lombardium“

12.07.2016  Hamburger Abendblatt: „Hat das Pfandhaus Lombardium 1.400 Anleger betrogen?“

02.07.2016  Spiegel: „Geliehener Luxus: Das Hamburger Edelpfandhaus entpuppt sich als Geldvernichtungsmaschine für Kleinanleger“

17.07.2016 Die Welt.de: „Ermittlungen gegen Hamburger Edel-Pfandhaus“

19.12.2016  geplanter WISO-Bericht wird kurz vor Ausstrahlung abgesagt. „Wir mussten den Beitrag über das Pfandhaus Lombardium aus zeitlichen Gründen verschieben“ Bericht bis heute nicht gesendet!