Gericht kippt „Andalusische Regelung“

07.02.2013

Stromerzeugungsanlagen in Andalusien müssen zwingend bereits Strom in das Verteilernetz einspeisen, um einen rechtmäßigen Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung des „Königlichen Dekrets 661/2007“ zu haben. Die endgültige Eintragung in das Register der Stromerzeuger muss vor dem 29. September 2008 erfolgt sein. Dies hat der Oberste Justizgerichtshof Andalusiens laut eines Artikels der spanischen Online-Plattform „Cincodias.com“ entschieden und damit die „Andalusische Regelung“ gekippt, wonach der Netzanschluss nicht vor dem 29.09.08 erfolgt sein muss.

(fw/kb) Das Königliche Dekret "661/2007" ist ein dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ähnliches Gesetz, das den Stromerzeugern aus regenerativen Energiequellen den Netzzugang garantiert.

Das Urteil könnte laut der Nürnberger Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner einen Präzedenzfall darstellen, weil am 6. Oktober 2010 die Entscheidungsfrist abgelaufen ist, nach welcher Projektbetreiber, die der Ansicht sind, dass ihre Anlagen unrechtmäßig die Vergütung aus dem Dekret beziehen könnten, die Möglichkeit hatten, freiwillig auf den Einspeisetarif zu verzichten.

Durch den freiwilligen Verzicht kann zumindest eine reduzierte Einspeisevergütung beibehalten werden. Andernfalls könnte die Einspeisevergütung gänzlich versagt werden, wenn ein Gericht zu dem Ergebnis gelangt, die Eintragung sei nicht unter Erfüllung aller hierzu notwendigen Voraussetzungen vorgenommen worden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.