Hobby-Drohnen: Privathaftpflicht bietet meist Schutz

27.05.2025

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Drohnen erfreuen sich in Deutschland zunehmender Beliebtheit – sowohl als technisches Spielzeug als auch als Hilfsmittel für Foto- oder Videoaufnahmen. Doch mit der wachsenden Zahl an Fluggeräten steigt auch das Risiko für Zwischenfälle. Was viele Nutzer unterschätzen: Selbst kleine Freizeitdrohnen unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht – unabhängig davon, ob sie gewerblich oder rein privat genutzt werden. Kommt es zu einem Unfall, etwa wenn eine Drohne durch einen leeren Akku abstürzt, kann das schnell teuer werden.

Für reine Hobbyflüge ist nicht zwangsläufig eine spezielle Drohnenversicherung notwendig. Wer seine Drohne ausschließlich privat nutzt – etwa im Garten oder beim Ausflug ins Grüne – ist häufig bereits über eine reguläre Privathaftpflichtversicherung geschützt, sofern diese einen Zusatzbaustein für Drohnen beinhaltet. Allerdings gelten dabei bestimmte Voraussetzungen: In der Regel darf die Drohne nicht mehr als fünf Kilogramm wiegen und muss elektrisch betrieben sein – ein Antrieb mit Verbrennungsmotor ist meist ausgeschlossen. Eine Untersuchung der bei Check24 angebotenen Tarife zeigt: Mehr als ein Drittel der Privathaftpflichtversicherungen enthält bereits eine entsprechende Deckung für Drohnenschäden.

Privathaftpflicht oder spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung?

Doch der Teufel steckt wie immer im Detail. „Oft wird unterschätzt, dass das Luftrecht sehr spezifische Anforderungen an den Versicherungsschutz stellt. Eine klassische Privathaftpflicht genügt diesen Vorgaben in der Regel nicht“, erklärt Francis Markert, Mitgründer des Fachportals Drohnen-Camp.de. „Denn sie greift meist nur bei klarer Schuld (Verschuldenshaftung). Im Drohnenflug gelten jedoch strengere Regeln: Wenn eine Drohne durch einen technischen Defekt abstürzt – etwa wegen einer GPS-Störung oder eines Softwarefehlers – haftet der Pilot trotzdem, auch ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung). Eine Privathaftpflicht könnte in so einer Situation die Regulierung des Schadens ablehnen. Genau hier setzen spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen an. Diese decken die im Luftrecht geltende Gefährdungshaftung ab und stellen eine Versicherungsbestätigung aus, in der die versicherte Drohne inklusive Seriennummer eindeutig benannt ist“, so Markert.

Neue Initiative für sicheres Drohnenfliegen

Ein Vorfall Anfang Mai in Rheinland-Pfalz hat deutlich gemacht, wie wichtig verantwortungsbewusstes Verhalten im Luftraum ist: Eine privat genutzte Drohne behinderte den Start eines Rettungshubschraubers. Als Reaktion darauf hat Drohnen-Camp eine deutschlandweite Aufklärungskampagne gestartet.

Sechs grundlegende Regeln für Drohnenpiloten in Deutschland

Damit Drohnenflüge sicher und rechtlich zulässig bleiben, müssen klare Regeln beachtet werden. Diese sechs Vorgaben gelten nach Angaben von Drohnen-Camp aktuell in Deutschland:

  • Registrierungspflicht: Betreiber von Kamera-Drohnen müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.
  • Sichtweite: Drohne muss im Flug gut erkennbar sein (Richtwert von 150 Metern, je nach Modell).
  • Flugverbote: U. a. über Unfallorten, Rettungseinsätzen, Menschenansammlungen und Flugplätzen.
  • Maximalflughöhe: 120 Meter über Grund.
  • Haftpflichtversicherung: Obligatorisch – private Policen decken Drohnenflüge oft nicht ausreichend ab.
  • Qualifikation: Je nach Drohnentyp sind spezielle Schulungen und Prüfungen notwendig

Sonderzonen: Scharfe Sanktionen bei Missachtung

Besonders streng geregelt sind sogenannte ED-Rs (Flight Restriction Areas), die etwa Regierungseinrichtungen, militärische Anlagen oder Großveranstaltungen absichern. Wer ohne Genehmigung in solchen Zonen fliegt, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld – es droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Fazit

Wer seine Drohne ausschließlich privat nutzt, kann mit einer erweiterten Privathaftpflichtversicherung gut abgesichert sein. Dennoch gilt: Vor jedem Flug sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgfältig geprüft werden – denn Sicherheit und Verantwortung gehen auch beim Freizeitfliegen vor. (mho)