Information per Gesetz
07.02.2013

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Das Land Baden-Württemberg zeigt sein Herz für die Bundesbürger. Geht es nach den Stimmberechtigten des südwestlichen Bundeslandes, dann soll es zukünftig bessere Informationsmöglichkeiten für den Bürger in Bezug auf die privaten Vorsorgemöglichkeiten geben. Laut Medienberichten soll der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung darüber beraten, ob der Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bundesratsdrucksache 139/12) im Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung eingebracht werden soll.
(fw/ck) Geht es nach dem Willen der rot-grünen baden-württembergischen Landesregierung, sollen die zusätzlichen Informationen des Deutschen Rentenversicherung Bund über ergänzende private Altersvorsorge auf rechtlich sichere Füße gestellt werden. Man hatte nämlich festgestellt, dass die Möglichkeiten der zusätzlichen Informationsbeschaffung noch ausbaufähig sind. Dies gelte insbesondere für Auskünfte der gesetzlichen Rentenversicherung an Auskunftssuchende nach Ermittlung des jeweiligen künftigen Rentenanspruchs, heißt es in dem Gesetzesantrag. Denn hieraus leite sich entscheidend das Erfordernis von zusätzlicher Altersvorsorge im Einzelfall ab. Im Sozialgesetzbuch I soll es entsprechend in § 15 Absatz 4 eine Konkretisierung geben: "Gegenstand der Auskunftserteilung kann auch eine einzelfallbezogene produkt- und anbieterneutrale Beratung sein."
[www. deutsche-rentenversicherungs-bund.de](http://www. deutsche-rentenversicherungs-bund.de)

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