Krieg im Iran: Reiseversicherung prüfen
02.03.2026

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Angesichts des Kriegs im Iran und der daraus resultierenden Störungen im internationalen Reiseverkehr rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Verbraucherinnen und Verbrauchern, vor jeder Reise ihre Versicherungsdeckung sorgfältig zu prüfen.
Durch die am Wochenende begonnene militärische Auseinandersetzung im Nahen Osten sind derzeit zahlreiche Flugverbindungen unterbrochen, Flughäfen geschlossen und tausende Reisende in der Golfregion gestrandet, darunter nach Schätzungen des Deutschen Reiseverbands allein 30.000 deutsche Touristen. Auch die internationale Reederei- und Schifffahrt ist direkt betroffen.
„Viele Menschen fragen sich derzeit, ob sie ihre Urlaubsreise überhaupt noch antreten können“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Vor einer Reise sollte klar sein, wann die Reiseversicherung leistet – etwa bei unerwarteter schwerer Erkrankung, einem Unfall oder anderen persönlichen Notfällen. Nicht versichert ist dagegen ein Rücktritt allein wegen einer sich verschlechternden Sicherheitslage am Reiseziel.“
Eine Rücktrittsversicherung zahlt typischerweise nur bei klar definierten persönlichen Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung und nicht für rein politische Gefahren oder im Kriegsfall. Pauschalreisende können eine Reise in der Regel kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die den Aufenthalt am Urlaubsort oder die Reise dahin erheblich beeinträchtigen. Dabei kommt es auch auf den Zeitpunkt der Reisebuchung an und ob diese neuen Umstände bekannt sind.
Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein. Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro oder seinen Reiseveranstalter kontaktieren.
„Versicherungen können finanzielle Folgen von unvorhergesehenen Ereignissen abfedern, aber sie ersetzen nicht die Reiseberatung oder Sicherheitsbewertungen“, erklärt Asmussen. „Wir empfehlen, Reise- und Sicherheitshinweise ernst zu nehmen und bei bestehenden Buchungen möglichst frühzeitig Kontakt mit Versicherer oder Vermittler aufzunehmen.“
Zusätzlich zur Reiserücktrittskostenversicherung können Verbraucherinnen und Verbraucher eine Reiseabbruchversicherung abschließen. Sie ersetzt die entstehenden Mehrkosten, wenn man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen kann oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist.
Ein Reiseabbruch ist versichert bei Tod, einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren Erkrankung. Sie greift ebenfalls, wenn zum Beispiel das Haus des Versicherungsnehmers in dessen Abwesenheit durch einen Brand, eine Explosion oder Elementarereignisse wie Hochwasser oder Überschwemmung stark beschädigt wird. (mho)

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