Massives Defizit in der Pflegefinanzierung

02.03.2026

Foto: Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) © PKV

Wie aus Zahlen des GKV-Spitzenverbandes hervorgeht, rutscht die Soziale Pflegeversicherung (SPV) im Jahr 2026 in ein Defizit von 2,8 Milliarden Euro ab, im Jahr 2027 werden es knapp fünf Milliarden Euro sein. Der PKV-Verband legt ein Sofortprogramm vor, das schnelle und wirksame Lösungen bietet, ohne die Beitragszahler weiter zu belasten.

„Die Pflegefinanzierung braucht jetzt Taten", sagt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Das strukturelle Defizit der Umlagefinanzierung ist nicht mehr zu leugnen. Wir können nicht länger mit Darlehen Zeit schinden. Wir brauchen einen Stabilitätspakt, der die Beitragssätze schnell stabilisiert und die Generationengerechtigkeit wahrt. Unser Sofortprogramm zeigt, wie das geht – mit konkreten, umsetzbaren Maßnahmen."

Drei Eckpunkte für die schnelle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung

1. Fass ohne Boden schließen – Ausgabentreiber entschärfen

Einer der größten Kostentreiber sind die Zuschläge zu den Eigenanteilen in Pflegeheimen (§ 43c SGB XI). Sie kosten die Beitragszahler und Steuerzahler jährlich acht Milliarden Euro und belasten insbesondere die jüngeren Generationen und deren Arbeitgeber, während gleichzeitig Menschen mit Privatvermögen und ihre Erben davon profitieren. Diese Leistung muss im Umfang reduziert oder zumindest in ihrer Dynamik ausgebremst werden.

Ein weiterer wesentlicher Kostentreiber ist die seit 2015 geltende Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern, muss die Pflegeversicherung ihre Leistungen stärker auf diejenigen konzentrieren, die sie wirklich benötigen. Dazu sollte das Begutachtungsverfahren neu gewichtet und an den ursprünglichen Expertenempfehlungen ausgerichtet werden.

2. Beitragssatz halten – Ausgaben an Einnahmen koppeln

Die Ausgaben der Pflegeversicherung dürfen künftig nicht schneller wachsen als die Einnahmen. Das muss das Leitmotiv für eine faire Reform sein. Alternativ könnten die Leistungsausgaben festgeschrieben werden, wodurch der Beitragssatz sogar sinken würde.

3. Private Vorsorge fördern – Pflegelücke schließen

Die Gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt ein Teilleistungssystem. Zusätzliche Vorsorge ist deshalb notwendig. Aufwendungen zur Absicherung der Pflegelücke sollten zukünftig als Teil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuer- und Sozialabgabenrecht berücksichtigt werden – durch Entgeltumwandlung, tarifvertragliche Lösungen oder steuerliche Förderung.

Warnung vor teuren Alternativen des „Zukunftspakt Pflege“

Reuther warnt vor den Reformplänen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ zur Begrenzung der Eigenanteile: „Vorschläge wie die Deckelung der Eigenanteile oder eine umlagefinanzierte Leistungsdynamisierung würden das Defizit bis 2040 um einen dreistelligen Milliardenbetrag erhöhen – zu Lasten der jungen Generationen. Das ist nicht generationengerecht. Unser Sofortprogramm bietet eine echte Alternative: Stabilität ohne Schulden, Eigenverantwortung statt Umlagefalle." (mho)

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