PEPP-Reform: EU-Parlament erwägt überfällige Korrektur

24.08.2026

AfW-Vorstand Frank Rottenbacher Foto: © AfW

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht in dem am 23. Juli 2026 vorgelegten Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Reform der PEPP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1238) mehrere seiner zentralen Forderungen aufgegriffen. Der AfW hatte über seinen europäischen Dachverband FECIF, in dessen Vorstand er vertreten ist, im Rahmen der Konsultation zur PEPP-Revision Stellung genommen.

In mehreren Kernpunkten sieht der AfW sich nun bestätigt: beim Wegfall des starren Kostendeckels, beim Erhalt einer qualifizierten Beratung und bei der Absage an eine isolierte Definition unabhängiger Beratung im PEPP-Rahmen.

Berichterstatterin im federführenden Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) ist die einflussreiche französische Abgeordnete Stéphanie Yon-Courtin, Mitglied der liberalen Renew-Fraktion. Kern ihres Berichts, der im engen Zusammenspiel mit den so genannten „Schattenberichterstattern“ aus den anderen Gruppierungen im Parlament und im Ausschuss entstanden ist:

Die Neuausrichtung des paneuropäischen privaten Altersvorsorgeprodukts PEPP, das seit seiner Einführung 2019 nahezu vollständig gefloppt ist. Nach Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde EIOPA bieten europaweit gerade mal zwei Anbieter ein PEPP an. Drei Viertel der Bürgerinnen und Bürger in der EU kennen es nicht einmal. Das bisherige Basis-PEPP soll künftig als „EuroPension Product" ein erkennbares EU-Label tragen. Hinzu kommen ein arbeitgeberfinanziertes „Work PEPP" mit optionaler automatischer Einbeziehung der Belegschaft sowie eine erleichterte Übertragbarkeit zwischen PEPP-Varianten und nationalen Vorsorgeprodukten.

Für die Vermittlerschaft entscheidend ist, dass Yon-Courtin, eine einflussreiche Abgeordnete, die bereits Berichterstatterin bei der Kleinanlegerrichtlinie war, in ihrem Bericht dem Vorschlag der EU-Kommission in zwei zentralen Punkten widerspricht. Die Kommission wollte die Beratungspflicht für das Basis-PEPP faktisch aufheben und das Produkt auf ein reines Ausführungsgeschäft zurückführen. Der Berichtsentwurf für den ECON-Ausschusses hält dagegen fest, dass Beratung ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts bleibt – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes PEPP handelt.

Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Beratung zu wichtigen Zeitpunkten im Lebenszyklus des Produkts oder bei erheblichen Änderungen der finanziellen Situation der Kundinnen und Kunden stattfindet.

Der AfW hatte in seiner Stellungnahme genau davor gewarnt, ein Altersvorsorgeprodukt für „von sich aus geeignet" zu erklären und ohne Beratung anzubieten. „Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht", so Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und Mitglied des Boards der FECIF.

„Aber man muss gleichzeitig den Preis dieser Lösung klar benennen: Die persönliche Beratung wird zur Ausnahme auf Anfrage, der digitale Weg zum Normalfall. Als AfW sehen wir das genau umgekehrt: Die persönliche Beratung durch einen unabhängigen Vermittler ist keine Sonderleistung, die der Kunde eigens einfordern muss, sondern der eigentliche Qualitätsanker." (mho)

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