Podiumsdiskussion zur Reform der privaten Altersvorsorge

16.03.2026

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Im Vorfeld der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum  Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drucksache 21/4088) führte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) heute (16.3.2026) in Berlin eine Podiumsdiskussion durch. An ihr nahm der Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses Dr. Carsten Brodesser (CDU), Dr. Peter Schwark vom Deutschen Institut für Altersvorsorge, der Wissenschaftler Prof. Dr. Matthias Beenken von der FH Dortmund sowie BVK-Präsident Michael H. Heinz teil.

In der rund einstündigen lebhaften Diskussion waren sich die Teilnehmer einig, dass die gesetzliche Beratung beim Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten eminent wichtig ist und beibehalten werden muss. Dr. Brodesser betonte, dass der im Gesetz angepeilte Kostendeckel für den Vertrieb von standardisierten Altersvorsorgeprodukten unfair sei und die Produktvielfalt einschränke. Er brachte erneute eine mögliche Öffnung der Förderung für Selbstständige sowie betriebliche Altersvorsorge in die Diskussion ein.

BVK-Präsident Heinz forderte vor allem die Beibehaltung der grundsätzlichen Beratungspflicht auch bei standardisierten Altersvorsorgeprodukten. Dies entspreche den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes. Schließlich sei Altersvorsorge ein komplexes Thema, das langfristige Entscheidungen erfordere und bei der eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler unabdingbar ist. Ohne fachkundige Unterstützung drohten Verbrauchern Fehlentscheidungen und eine unzureichende Absicherung. Außerdem sprach er sich für eine Modernisierung der Zillmerung aus, weil die im Gesetz vorgesehene Streckung eine wirtschaftliche Beratung für die Vermittler erschwere. Hier erntete er von Prof. Dr. Beenken Zustimmung.

Dr. Schwark begrüßte im Wesentlichen das Vorhaben der Bundesregierung, insbesondere den Abschied von komplexen, bürokratischen Riester-Strukturen und den Fokus auf kapitalmarktorientierte Produkte. Er erklärte jedoch auch, dass Altersvorsorge komplex bleibe und Beratung erfordere. Denn es müsse der weiterverbreiteten Verlustaversion der Verbraucher entgegen gewirkt werden.

Prof. Dr. Beenken kritisierte, dass das Gesetz nur unzureichend das Langlebigkeitsrisiko von Vorsorgesparern berücksichtige und informierte über seine Studie dazu. Hier sei festgestellt worden, dass Vorsorgende systematisch ihre Lebenserwartung unterschätzten. Dies wäre bei Altersvorsorgeprodukten, die Zeitrenten bis zum Endalter von 85 gewährten, wie es das Altersvorsorgereformgesetz beinhaltet, problematisch. Er plädierte dagegen für Zeitrenten bis zu einem Endalter von 95, damit Vorsorgende im Alter ausreichend versorgt seien.

Die BVK-Podiumsdiskussion bot für die mit dem Thema vertrauten 40 Branchenkenner ein willkommenes Forum und eine Einstimmung auf die in den kommenden Wochen anhebende Diskussion und Ausgestaltung der Reform der privaten Altersvorsorge. Der BVK wird das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der privaten Altersvorsorge eng und konstruktiv begleiten. (mho)

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