Rentenberater sind für neues Rentenmodell

07.02.2013

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Verbesserungen in der Rentenformel werden vom Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt. Kritik gab es an der Senkung des laufenden Rentenbeitrags. Wichtiger seien eine Neuregelung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente und die Steigerung der Höhe der Mindestrente für Ältere.

(fw/db) Der Bundesverband der Rentenberater e.V. begrüßt und unterstützt das neue Rentenmodell der CDU-Bundestagsfraktion. Das neue Modell beinhalte die Konzepte des Verbandes gegen Altersarmut.

In der aktuellen Diskussion um geeignete Schritte im Kampf gegen Altersarmut in Deutschland hat der Bundesverband der Rentenberater immer wieder die Anpassung und Wiedereinführung der Regelungen für die gesetzliche Rente nach Mindesteinkommen gefordert.

"Das aktuelle Rentenkonzept, das die CDU-Bundestagsfraktion am 4. November vorlegen wird, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.", sagt Martin Reißig, Präsident des Bundesverbands der Rentenberater e.V.

Bei Niedrigeinkommen galt bisher (für Beiträge bis 1991): Liegt die Rente unterhalb eines Mindestsatzes gelten unter bestimmten Voraussetzungen günstigere Berechnungsmodelle für die gesetzliche Rente. Die jetzt vorgeschlagene Aufwertung der sogenannten "Entgeltpunkte" entspricht der Grundidee dieser Regelung. Die Rückkehr zur Mindestrente hatte der Rentenberater-Verband stets gefordert.

"Die Fraktion muss jetzt darstellen, wie sie sich die Aufwertung konkret vorstellt, aber der Weg ist richtig. Mit diesem Modell übernimmt der Staat die Verantwortung im Kampf gegen Altersarmut und verschiebt das Problem nicht in die private Vorsorge.", so Reißig. "Gut an dem neuen Modell ist auch, dass Geld aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge nicht wieder von der gesetzlichen Rente abgezogen wird, sondern zusätzlich gezahlt wird. Wer vorsorgt, soll auch was davon haben."

Um die gesetzliche Rentenversicherung weiter zu stärken, fordert der Bundesverband zusätzliche Maßnahmen: Regelungen gegen Niedriglöhne, Anhebung des Rentenniveaus und neue gesetzliche Bestimmungen zu den Überschüssen in der Rentenkasse.

"Dass die Senkung des Beitragssatzes zwingend vorgeschrieben ist, ist völlig unzeitgemäß. Überschüsse sollten genutzt werden, um die Leistungen zu verbessern, wie die Neuregelung der Rente bei Berufsunfähigkeit.", fordert Verbandschef Reißig.

Bundesverband der Rentenberater e.V.