Swiss Life unterstützt Vorsorgeberater
07.02.2013

© Andres Rodriguez - Fotolia.com
Ein Service-Portal im Internet von Swiss Life Deutschland unterstützt Vermittler mit nützlichen aktuellen Informationen für die Beratungspraxis und Expertenrat rund um das Thema Vorsorge.
(fw/db) Wer sein eigener Chef sein und werden will, sollte seine gesamte Vorsorgeplanung auf den Prüfstand stellen. Das kann viel Zeit und Nerven kosten. Doch müssen wirklich alle Versicherungen schon zu Beginn der Selbstständigkeit angepasst sein? Und muss wirklich alles umgekrempelt werden?
Aktuelle Antworten und Expertenrat auf diese Fragen finden, nach einer Pressemeldung von Swiss Life Deutschland, Vermittler im Internet, hier auf dem Service-Portal Vorsorge.
"Keine Angst", sagt Wolfgang Hiemer, Produktexperte von Swiss Life. "Manche Entscheidungen können im Lauf der nächsten Monate getroffen werden. Und bei anderen Fragen ist der Aufwand gar nicht so groß, wie es zunächst scheint. Beispiel Berufsunfähigkeitsschutz: Oft können Existenzgründer ihre Verträge aus der Angestelltenzeit unkompliziert fortführen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung und meistens ohne höhere Beiträge.
Viele Existenzgründer hätten bereits als Arbeitnehmer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wer sich dann später in seinem Beruf selbstständig macht, kann in der Regel seinen bestehenden Vertrag weiterführen. Beispielsweise wenn ein angestellter EDV-Berater künftig als sein eigener Chef arbeitet oder ein Rechtsanwalt seine eigene Kanzlei gründet.
Eine erneute Gesundheitsprüfung ist üblicherweise nicht erforderlich. In vielen Fällen muss der Versicherer nicht einmal informiert werden. Der Versicherungsschutz kann lückenlos und regelmäßig auch ohne Beitragsunterschied weiterlaufen.
In manchen Fällen wird die neue Tätigkeit nicht identisch mit der früheren, aber auch nicht extrem risikoreicher sein. Wie sieht es aber bei Tätigkeiten aus, die versichert werden können, jedoch ein höheres Risiko haben als der frühere Job? Da kommt es auf das Kleingedruckte in den Bedingungen an. Manche Versicherer bestehen auf einer Anzeigepflicht bei Berufswechsel, andere nicht. Ein Blick in die Bedingungen oder, um auf der sicheren Seite zu sein, ein Anruf beim Vermittler oder Versicherer geben hierzu Aufschluss.
Der vollständige Text über Berufsunfähigkeitsschutz für Existenzgründer, der auch auf die Aspekte "Rürup-Rente mit Zusatzversicherung" und "gesetzliche Erwerbsminderungsrente und Selbstständige" eingeht, ist hier als Teil des Themenspecials "Existenzgründer" zu finden.

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