Vom Sicherheitsnetz zum Gestaltungsinstrument
17.04.2026

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Die Simulation verdeutlicht, dass die schrittweise Auflösung der ZZR über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche, bilanziell wirksame Ergebnisbeiträge liefern kann. Für 2026 erwarten wir Rückflüsse in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro, die in den Jahren 2027 bis 2029 sogar auf niedrige zweistellige Milliardenbeträge ansteigen könnten. Die genaue Höhe hängt dabei wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ab. Auf Einzelunternehmensebene spielt zudem die jeweilige Bestandsstruktur eine entscheidende Rolle.
Für die Versicherer stellt sich damit die Frage nach der Verwendung dieser Mittel. Dabei bedeutet die Auflösung der ZZR nicht automatisch zusätzliche, frei verfügbare Liquidität. Vielmehr stellt sich für die Unternehmen die Frage, wie die bilanziellen Effekte der Auflösung genutzt werden. Grundsätzlich gibt es hier zwei Ansätze:
Ein wesentlicher Nebeneffekt der Zinswende sind stille Lasten in den Kapitalanlageportfolios der Lebensversicherer. Festverzinsliche Wertpapiere, die während der Niedrigzinsphase mit niedrigen Coupons erworben wurden, weisen nun Marktwerte unterhalb ihrer Buchwerte auf. Diese stillen Lasten sind bilanziell unproblematisch, solange die Papiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden und keine Abschreibungen aufgrund von Kreditrisiken erforderlich sind. Sie bleiben jedoch ökonomisch relevant, beispielsweise unter Solvency II oder wenn Umschichtungen oder Liquiditätsbedarfe entstehen. Die Mittel aus der ZZR-Auflösung können genutzt werden, um stille Lasten auszugleichen oder ihre Auswirkungen zu begrenzen, was die Stabilität und Ertragsflexibilität der Kapitalanlageportfolios stärkt.
Sollten Lebensversicherer hingegen darauf verzichten, stille Lasten zu realisieren, könnten die Erträge den Spielraum erhöhen, um zusätzliche Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) vorzunehmen. Im Rahmen der Überschussbeteiligung könnten die RfB-Mittel eingesetzt werden, um die laufende Verzinsung zu erhöhen oder zusätzliche Schlussüberschüsse zu gewähren. Versicherungsnehmer würden dann unmittelbarer von den ZZR-Rückflüssen profitieren. Zugleich würde dies die Attraktivität klassischer Lebensversicherungsprodukte steigern und könnte im Wettbewerb neue Impulse setzen.
Die strategische Entscheidung, wie die Mittel verwendet werden, dürfte stark von unternehmensspezifischen Faktoren abhängen. Unternehmen mit hohen stillen Lasten werden möglicherweise stärker auf den bilanziellen Ausgleich setzen, während andere die Überschussbeteiligung in den Vordergrund stellen. Daraus lässt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Kollektivgedanken und individuellen Effekten auf Kundenebene ableiten. Denn wenn Lebensversicherer zunächst ihre Bilanz stärken und bei der Überschussdeklaration zurückhaltend agieren, profitieren die Versicherungsnehmer erst in mittelferner Zukunft von den ZZR-Auflösungen und den höheren Wiederanlagezinsen.
Aus Kundensicht ergeben sich durch die Auflösung der ZZR unterschiedliche Szenarien, die stark von individuellen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Garantieniveau und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. So könnten Versicherungsnehmer, die über viele Jahre hinweg aktiv zur Finanzierung der ZZR beigetragen haben, im Nachteil sein, wenn ihre Verträge bald auslaufen. Diese Kunden mussten während der Niedrigzinsphase auf höhere Überschüsse verzichten, da ein Großteil der Erträge zur Bildung der ZZR verwendet werden musste. Von der Auflösung der ZZR und höheren Rohüberschüssen würden sie jedoch nicht mehr profitieren, sofern ihre Policen vor der Entfaltung der positiven Effekte enden. Demgegenüber ist zu berücksichtigen, dass gerade diese Kunden häufig überproportional von den historisch hohen Garantiezinsen profitieren, die in den klassischen Lebensversicherungsverträgen verankert sind.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Auflösung der ZZR den Lebensversicherern mehr Handlungsspielraum eröffnet. Sie ist jedoch kein Selbstläufer in Richtung höherer Überschussbeteiligungen. Vielmehr handelt es sich um bilanziell wirksame Ergebnisentlastungen, deren Nutzung im Spannungsfeld von Kapitalanlage, regulatorischer Gewinnbeteiligungssystematik und kollektiver Fairness steht. Ob die Mittel zur Stärkung der Bilanz, zum Abbau stiller Lasten oder zur unmittelbaren Weitergabe an die Kunden eingesetzt werden, ist letztlich eine risikostrategische Entscheidung. Damit wandelt sich die ZZR von einem reinen Sicherungsinstrument zu einem Steuerungsfaktor in der Unternehmenspolitik. Für die einzelnen Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass die positiven Effekte der ZZR-Auflösung zwar spürbar werden, aber nicht notwendigerweise kurzfristig und gleichmäßig. Vielmehr hängen sie davon ab, wie die Unternehmen den gewonnenen Handlungsspielraum im Sinne von Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und generationengerechter Überschussbeteiligung einsetzen. Oder anders gesagt: Die ZZR-Auflösung schafft Optionen, aber keine Automatismen.
Ein Gastbeitrag von Stefanie Gerards, Senior-Analystin bei der Assekurata GmbH.

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