Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen

03.09.2025

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Heute hat das Bundeskabinett das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Dadurch sollen mehr Menschen künftig von einer guten Betriebsrente profitieren können.

Rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland haben eine Betriebsrente. In kleinen und mittleren Unternehmen allerdings und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie noch wenig verbreitet. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz will die Bundesregierung daher die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern. Vorgesehen sind Verbesserungen im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht.

Auch Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hob hervor, dass Betriebsrenten eine wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente seien: „Sie tragen dazu bei, dass Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, von ihrer Rente gut leben können.”

Was soll sich verbessern?

·         Ausbau des Sozialpartnermodells: Mit diesem Modell werden seit 2018 Betriebsrenten auf Grundlage eines Tarifvertrags organisiert. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und ihre Beschäftigten daran teilnehmen können. Das sind häufig kleinere Unternehmen.

·         Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen leichter mitgenommen oder in der Versorgungseinrichtung belassen werden können.

·         Neue Impulse im Finanzaufsichtsrecht, um die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen: Um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen, bekommen beispielsweise Pensionskassen mehr Spielraum in ihrer Kapitalanlage.

·         Bessere steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener: Die Einkommensgrenze für die Förderung wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss.

·         Digitalisierung der betrieblichen Altersversorgung: Damit sollen Unternehmen von unnötiger Bürokratie entlastet werden. (mho)