Aktivrente: Was Rentner über den steuerfreien Hinzuverdienst wissen sollten
20.01.2026

Nach langen Diskussionen wurde Ende 2025 die Aktivrente beschlossen. Damit können seit 1. Januar 2026 sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, zusätzlich zur Rente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt, für wen die Aktivrente infrage kommt, welche Vor- und Nachteile sie hat und worauf Betroffene achten sollten – vor allem bei gleichzeitigem Empfang einer Hinterbliebenenrente.
Mit der sogenannten Aktivrente will der Gesetzgeber Anreize schaffen, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter erwerbstätig zu bleiben. Sie richtet sich an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Ab dem Monat danach können sie bis zu 2.000 Euro pro Monat beziehungsweise bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Altersrente oder andere Versorgungsbezüge bezogen werden. Ausgenommen von der Aktivrente sind allerdings Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft. Auch Minijobs fallen nicht unter die Regelung. Ebenso wenig können Beamtinnen und Beamte, die über die Regelaltersgrenze hinaus in ihrem Dienstverhältnis tätig sind, die Aktivrente nutzen.
Welche Vorteile bietet die Aktivrente?
Der größte Vorteil der Aktivrente liegt im steuerfreien Hinzuverdienst: Bis zu 2.000 Euro monatlich bleiben vollständig steuerfrei. Dieser Freibetrag kann sogar dann genutzt werden, wenn das Arbeitsverhältnis über die Steuerklasse VI abgerechnet wird – vorausgesetzt, der oder die Arbeitnehmende bestätigt dem oder der Arbeitgebenden, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis berücksichtigt wird.
Die steuerfreien Einnahmen aus der Aktivrente unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie den Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen nicht erhöhen.
Welche Einschränkungen oder Nachteile gibt es bei der Aktivrente?
Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag, sodass bis zu 24.000 Euro im Kalenderjahr steuerfrei bleiben können. Der Jahresbetrag ist zu kürzen, wenn die Voraussetzungen in einzelnen Monaten nicht vorliegen, weil beispielsweise die Regalaltersrente erst im Laufe des Jahres erreicht wird. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Arbeitslohn bezogen wird, für den der oder die Arbeitgebende gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge zahlen muss.
Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, etwa Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge oder Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen, können nach anderen Vorschriften steuerfrei bleiben und sind dann nicht auf die steuerfreie Aktivrente anzurechnen. Außerdem wird der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung dem Rentenkonto des Aktivrentners grundsätzlich nicht gutgeschrieben, sondern fließt in die allgemeine Rentenkasse.

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