Aktivrente: Was Rentner über den steuerfreien Hinzuverdienst wissen sollten

20.01.2026

Fallen bei der Aktivrente trotz Steuerfreiheit Abgaben an?

Auch wenn die Einnahmen aus der Aktivrente steuerfrei sind, unterliegen sie weiterhin der Sozialversicherungspflicht. Insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen weiterhin gezahlt werden. Der Arbeitnehmer  kann unter Umständen freiwillig weiter Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist unabhängig davon verpflichtet, Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen.

Muss die Aktivrente beantragt werden?

Eine gesonderte Beantragung der Aktivrente ist nicht erforderlich. In der Regel wird der Freibetrag direkt über den Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Sollte es dabei zu Abweichungen kommen, kann der Freibetrag auch im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung korrekt berücksichtigt werden.

Wirkt sich die Aktivrente auf die Witwenrente aus?

Für Bezieher einer Witwen- oder Hinterbliebenenrente ist besondere Vorsicht geboten: Sie sollten sich vor Aufnahme einer Tätigkeit im Rahmen der Aktivrente unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Denn das zusätzliche Einkommen kann – je nach individueller Situation – zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen, da die Aktivrente in dem Fall als anrechenbares Einkommen zählt.

Ein Beitrag des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)

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