Beitragsbemessungsgrenze 2026: Höhere Belastung für Gutverdiener

08.09.2025

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Für Beschäftigte mit hohem Einkommen sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung deutlich angehoben werden. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die Grenze ab 2026 erstmals bundesweit einheitlich auf 101.400 Euro im Jahr bzw. 8.450 Euro monatlich.

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung klettert die BBMG auf 69.750 Euro pro Jahr oder 5.812,50 Euro pro Monat,  ein Anstieg von 5,4 Prozent. Hintergrund ist die Lohnentwicklung, die 2024 bei 5,16 Prozent lag.

Gleichzeitig steigt die Versicherungspflichtgrenze in der GKV und Pflegeversicherung auf 77.400 Euro jährlich. Damit wird der Wechsel in die private Krankenversicherung künftig erst ab einem Einkommen von 6.450 Euro brutto im Monat möglich. 2025 lag diese Schwelle noch bei 6.150 Euro.

Offiziell werden die Zahlen im Referentenentwurf zur Rechengrößenverordnung vervöffentlicht, der sich jedoch noch in der Ressortabstimmung befindet. Dem Evangelischen Pressedienst liegt der Entwurf bereits vor, zuerst hatte „Politico“ darüber berichtet. (mho)