BVI befürwortet Referentenentwurf zum AIFM-Umsetzungsgesetz

07.02.2013

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Der vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) vorgelegte Referentenentwurf für das steuerliche Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz stößt beim Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) auf positive Resonanz, so eine aktuelle Meldung.

(fw/ah) "Damit wird der Status quo bei der Besteuerung der Erträge und der umsatzsteuerlichen Befreiung der Verwaltung von offenen Investmentfonds erhalten", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Verlässliche Regeln in der Besteuerung sind ein wichtiger Faktor für den Finanzstandort Deutschland. Die Anpassungen sind notwendig, weil in den Steuergesetzen bislang auf Vorschriften im Investmentgesetz verwiesen wird, und dieses Gesetz aufgrund der AIFM-Umsetzung in Deutschland aufgehoben wird. Aufsichtsrechtlich erfolgen durch die Richtlinienumsetzung zum Teil erhebliche Änderungen, da zum Beispiel auch geschlossene Fonds reguliert werden.

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