Das ist beim Vererben von Immobilien zu beachten

12.05.2020

Dr. Christopher Riedel LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater / Foto: © Christopher Riedel

Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung?

Ebenso können Schenkungen an andere Personen zu sogenannten Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen, aber lebzeitige Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten können den Pflichtteil unter Umständen wiederum reduzieren. Damit sollen Vermögensvor- beziehungsweise -nachteile für den von der gesetzlichen Erbfolge Ausgeschlossenen verhindert werden. Auch das kann sich natürlich negativ auf die Immobilie auswirken.

Wer also das Gefühl hat, dass ein gesetzlicher Erbe nicht seinen regulären Anteil am Vermögen erhalten soll, sollte dies mit Weitsicht planen und weit vor dem Stichtag dafür Sorge tragen, dass eine tragfähige Lösung entwickelt wird. Zum Beispiel ist es möglich, einen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung zu vereinbaren, um den Erben weit vor dem Erbfall auszuzahlen. Es kommt immer auf eine frühzeitige Gestaltung an. Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, lassen sich kaum noch schonende Regelungen für den Vermögensschutz finden. Übrigens: Will der Erblasser einem Pflichtteilsberechtigten wegen Verfehlungen den Pflichtteil komplett entziehen, muss er dies in seinem Testament ausdrücklich anordnen. Schreibt er nur von Enterbung, hilft es auch nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte nachweislich nicht gut zu ihm war, um dessen Anspruch auf den Pflichtteil abzuwenden. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Finanz- und Vermögensberater kennen ihre Mandanten und deren Familien in der Regel sehr gut und haben oftmals auch Einblick in die Gefühlswelt und langfristigen Planungen. Daher können sie entsprechende Anregungen dafür geben, bei eventuellen Pflichtteilsfällen eine frühzeitige Regelung anzustreben. Das treibt den Vermögensschutz voran und kann auch den Familienfrieden absichern – allen Pflichtteilsdebatten zum Trotz.

Gastbeitrag von Dr. Christopher Riedel LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater in Düsseldorf.