Ein Produkt mit Zukunft – nur eben anders
01.09.2013

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Lebt sie eigentlich noch oder steht ihr Name nur noch auf dem Papier? Die klassische Kapital bildende Lebensversicherung war einmal das Standardprodukt, mit dem die Deutschen für ihr Alter vorsorgten.
Mit dem sie Immobilien finanzierten, etwas für die Zukunft ihrer Kinder und Enkel taten oder einfach nur eine Menge Steuern sparten. Sie war schlichtweg der Hit in den Bilanzen der Versicherer und sie sicherte Vermittlern stattliche Abschlussprovisionen.
Das Bild hat sich mittlerweile gedreht. 1990 machten Kapitallebensversicherungen noch 83,7 % des Gesamtbestandes aus, im vorigen Jahr nur noch 43,5 %. Klarer Gewinner dieser Entwicklung waren private Rentenpolicen. Hatten sie vor 23 Jahren einen Anteil von mickrigen 3,2 %, so ist dieser bis 2012 auf knapp über
43 % gestiegen.
Alles klar also, Schicksal der Kapitalleben besiegelt? Die Antwort ist Stand heute ein vorsichtiges „Nein". Auch wenn zurzeit vieles dagegen spricht. Aufhorchen ließ zuletzt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach etliche Unternehmen die Finanzaufsicht um Hilfe gebeten haben. Sie haben Probleme mit solchen Policen im Bestand, die noch Garantiezinsen von 3,5 oder sogar 4 % bedienen müssen. So viel Rendite können die meisten Anbieter am Kapitalmarkt auch mit risikoreicheren Anlagen kaum mehr erzielen. Andererseits müssen sie auch noch eine Zinszusatzreserve auffüllen, die das Bundesfinanzministerium 2010 für alle Lebensversicherer vorgeschrieben hatte. Es hakt also an allen Ecken und Enden. Vor diesem Hintergrund wollen diejenigen Versicherer, die nun an die BaFin herangetreten sind, ihren Bestandskundenmit noch hohem Garantiezins vorübergehendweniger als die von Gesetzgeber vorgeschriebenen Margen gutschreiben.
Eigentlich stehen den Kunden mindestens 90 % der von den Unternehmen erzielten Kapitalerträge und mindestens 75 % der Risikogewinne zu. Um welche Anbieter es sich dabei genau handelt, wollte die Aufsicht nicht mitteilen. Wohl aber, dass ein solcher Schritt vorübergehend erlaubnisfähig sei, die einbehaltenen Überschüsse jedoch nach einer gewissen Zeit nachträglich gutgeschrieben werden müssten. Laut Süddeutscher Zeitung seien kleine und mittlere Unternehmen in dieser Zwangslage, die Schwergewichte der Branche jedoch nicht.
Das Problem niedriger Zinsen trifft aber nicht nur die Lebensversicherung, sondern alle sicheren Sparformen. Dennoch steht die Frage im Raum, warum sich die Verbraucher gerade von den klassischen Policen abwenden. Letztlich sind dafür drei Gründe maßgeblich. Erstens: der mediale und weitestgehend unberechtigte Shitstorm, der über das Produkt hereingebrochen ist. Zweitens: die Abkehr der Versicherer selbst von ihrem einstigen Lieblingskind, geprägt von der Furcht vor weiterer massiver Schelte in der Öffentlichkeit. Beides hängt eng miteinander zusammen. Und drittens: Die Unfähigkeit der meisten Unternehmen, auch für Kapitallebensprodukten zeitgemäße Angebote zu erschaffen. Denn allein an den niedrigen Zinsen kann die rückläufige Zustimmung zu konventionellen Produkten kaum liegen. Sonst hätten Fondspolicen in den vergangenen Jahren einen massiven Vorteil daraus ziehen müssen. Taten sie aber nicht. Also müssen sich die Lebensversicherer entweder innerlich selbst stillschweigend von ihrem klassischen Angebot verabschiedet haben, weil sie damit schon seit Jahren nicht mehr richtig Geld verdienen. Oder sie haben schlichtweg den gesellschaftlichen Wandel verschlafen. Junge Menschen haben andere Lebensentwürfe als ihre Eltern. Vielfach fügt sich auch Studium an Studium und Praktikum an Praktikum, bevor sie beruflich gesettelt sind. Hinzu kommen Eltern- und Erziehungszeiten, Sabbaticals, Zeiten beruflicher Selbstständigkeit. Es gibt also nichtmehr die festgefügten Lebensentwürfe von früher. Und deshalb schwindet natürlich auch die Bereitschaft, auf Jahrzehnte hinaus Monat für Monat immer wieder denselben Sparbeitrag zu zahlen.
Und jetzt auch noch die Diskussion um den Garantiezins. Betriebsam basteln Produktmanager vieler Gesellschaften an neuen Garantiekonzepten, mit denen man der wohl noch länger andauernden Niedrigzinsphase ein Schnäppchen schlagen kann. Doch was dabei herauskommt, fällt stets in den Bereich Rentenversicherung. Kapitalleben wird eher stiefmütterlich behandelt. Ein grober Fehler, denn für die Kunden lohnt diese Form des Vorsorgesparens nach wie vor. Im Schnitt aller Anbieter liegt die Gewinnbeteiligung auf den Sparanteil bei immer noch stattlichen 3,6 %.Was die wert sind, zeigt ein Festgeldvergleich: Bei einer fünfjährigen Anlage gibt es (Stand: 28.08.2013) bei der österreichischen Deniz-Bank als Spitzenreiter 2,3 % Zinsen, bei 1822 direkt nur schauerliche 0,6 %. Viele deutsche Banken haben über eine solch lange Laufzeit überhaupt keine Angebote. Weiter als 24 Monate reicht der Anlagehorizont bei ihnen nicht. Nochmal: Im Schnitt gibt es bei den Lebensversicherern 3,6 %.
Dennoch titelte Münchens größte Boulevardzeitung tz anlässlich der Petition einiger Unternehmen an die BaFin: „Wie tot ist die Lebensversicherung?" Der GDV hat mit seiner Antwort auf diesen Vorgang eine klare Antwort gegeben: „Die Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung ist ein in § 5 MindZV vorgesehenes normales Mittel, um zu vermeiden, dass ein Unternehmen Scheingewinne ausschütten muss." In Sonderfällen könnten mit Erlaubnis der BaFin zur Überbrückung Gewinne und Verluste verrechnet werden. Damit werde im Sinne der Kunden vermieden, dass Ausschüttungen von Scheingewinnen zu Lasten der Substanz erfolgen. Lebensversicherungskunden verlören durch die vorübergehende Aussetzung der Gewinnzuführung in der Regel kein Geld. Die Verbraucher bekämen weiter ihren Anteil an den Überschüssen, allerdings werde das Unternehmen nicht gezwungen, gegen die Interessen der Versichertengemeinschaft Scheingewinne auszuschütten.
Bei allen kritischen Betrachtungen fällt zudem ein wesentlicher Aspekt unter den Tisch. Gegenüber alternativen Kapitalerträgen ist die Überschussbeteiligung aus Kapitalpolicen steuerlich deutlich im Vorteil. Zwar werden seit dem 1. Januar 2005 neu abgeschlossene Verträge voll besteuert. Die Differenz aus Ablaufleistung und eingezahlten Beiträgen unterliegt der Einkommenssteuer. Doch es kommt hierbei auf das Aber an:
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und kommt erst in einem bestimmten Alter zur Auszahlung, unterliegt nur die Hälfte der Erträge der Einkommenssteuer. Bis Ende 2011 galt hierfür das Alter von 60 Jahren als Maßstab. Seit 2012 ist es das vollendete 62. Lebensjahr. Der Passus wurde also an die auf 67 Jahre verlängerte Regelarbeitszeit angepasst. Da bei vielen Policen zur Besteuerung der persönliche Steuersatz im Alter maßgeblich ist, sinkt die tatsächliche Belastung enorm und reduziert sich unter Umständen sogar auf null Euro.
Fazit
Im Übrigen gilt es, bei der gegensätzlichen Entwicklung von Kapitalpolicen und privaten Rentenversicherungen einen ganz bestimmten Treiber zu beachten. Bei Letzteren können die Kunden sich noch bis kurz vor Vertragsablauf entscheiden, ob sie später eine lebenslange Rente wünschen – oder aber eine einmalige Kapitalauszahlung. Schließlich kaufen sie dabei zwei Produkte in einer Verpackung. Sozusagen eine Kapitalversicherung mit Rentenoption. Die Zukunft der konventionellen Lebensversicherung? Alles eine Frage der Sichtweise also.
(Dr. Hermann Schmidt-Dieburg)
Kapitallebensversicherung - Online-Ausgabe 03/2013

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