Kolumne: Altersvorsorgeberatung – zwischen Realität und Wunschdenken

16.03.2026

VEMA-Vorstand Johannes Neder Foto: © VEMA

Der Verbraucherschutz meldet sich in der Debatte um die private Altersvorsorge regelmäßig mit Kritik am bestehenden Beratungssystem zu Wort. Auch im Zuge der Diskussion um „Riester 2.0“ dem geförderten Investmentkonto wird erneut behauptet, die geplanten Kosten der Produkte und Vertriebswege seien grundsätzlich zu hoch und würden Verbraucher benachteiligen. Ein Kommentar von VEMA-Vorstand Johannes Neder.

In einem aktuellen Interview äußerte sich Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zu vermeintlichen Missständen in der Altersvorsorgeberatung. Als Leiter der Abteilung Altersvorsorge, Banken und Kredite sollte man erwarten dürfen, dass seine Einschätzungen auf einem realistischen Blick in die Beratungspraxis beruhen. Genau daran entstehen jedoch Zweifel.

Herr Nauhauser fordert unter anderem einen neuen Finanzberater-Beruf, da die Honorarberatung seiner Ansicht nach derzeit keinen fairen Wettbewerb erlebe und die Kosten provisionsbasierter Beratung für Verbraucher häufig nicht transparent seien. Außerdem kritisiert er, dass Vermittler mit „Versicherung“ in der Berufsbezeichnung primär Versicherungsprodukte anbieten, obwohl für Kunden möglicherweise ETF-Sparpläne, Festgeld oder der Abbau von Schulden sinnvoller wären.

Auf den ersten Blick klingt diese Kritik plausibel. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch schnell, dass zentrale Aspekte der Regulierung und der Beratungspraxis ausgeblendet werden.

Ein Versicherungsmakler darf beispielsweise nicht beliebig Finanzprodukte vermitteln, sondern ausschließlich innerhalb der gesetzlichen Grenzen seiner Zulassung handeln. Wer ETFs vermitteln möchte, benötigt zusätzliche Genehmigungen nach der Gewerbeordnung. Dass ein Versicherungsvermittler Versicherungsprodukte anbietet, ist daher kein Missstand, sondern schlicht das Ergebnis des regulatorischen Rahmens. Niemand erwartet schließlich auch, dass ein Brautmodengeschäft zusätzlich Trekkingschuhe verkauft.

Auch der Verweis auf Festgeld wirkt eher wie ein Schlagwort als wie eine ernsthafte Lösung für Altersvorsorgefragen. Wer seinen Ruhestand allein mit Festgeld absichern kann, gehört in der Regel ohnehin zu einer finanziell privilegierten Gruppe, um deren Altersvorsorge man sich kaum Sorgen machen muss. Der Abbau von Schulden wiederum ist zweifellos wichtig – stellt aber zunächst ein eigenes finanzielles Thema dar und ersetzt keine langfristige Altersvorsorgestrategie.

An dieser Stelle zeigt sich ein grundsätzliches Problem vieler verbraucherschutzpolitischer Argumentationen: Der Verbraucher wird in ein Bild gepresst, das zur jeweiligen These passt. Einerseits gilt der Verbraucher als mündig genug, um sich durch umfangreiche Vertragsunterlagen zu arbeiten, die ihm vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Man erinnert sich an die letzte VVG Reform. Er soll auch in der Lage sein, aus Erstinformation und Impressum zu erkennen, mit welcher Art von Vermittler er es zu tun hat und welche Produkte dieser überhaupt anbieten darf. Andererseits wird dem gleichen Verbraucher oft kaum mehr Entscheidungsfähigkeit zugetraut als einem Kleinkind. Je nach Argumentationslage ist er entweder vollständig souverän oder völlig schutzbedürftig. Die Realität liegt – wie so oft – dazwischen.

Andere ThemenVEMA