Rechtsschutzversicherer beeinflussen angeblich Mandate
05.03.2026

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Rechtlicher Rahmen: Was dürfen Rechtsschutzversicherer – und was nicht?
· Freie Anwaltswahl: Versicherungsnehmer haben grundsätzlich das Recht, ihren Anwalt frei zu wählen (§ 127 VVG).
· Interessenkonflikte im RDG: In der Debatte um eine Ausweitung der Versicherer-Rolle verweist die Anwaltschaft auf § 4 RDG (Unvereinbarkeit/Interessenkollision). Auch das Anwaltsblatt ordnet dies als zentrale Schranke für außergerichtliche „Versicherer-Rechtsberatung“ ein.
· Politische Diskussion: Ein bayerischer Vorstoß, Rechtsschutzversicherern außergerichtliche Beratung und Vertretung zu ermöglichen, stieß 2025 auf deutliche Kritik der BRAK.
Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer
Die BRAK-Umfrage bestätigt, was viele Kanzleien im Alltag erleben: Rechtsschutzversicherungen entscheiden nicht nur über Kosten, sondern beeinflussen zunehmend das „Ob“ und „Wie“ der Rechtsverfolgung. Für Verbraucher ist entscheidend, sich nicht entmutigen zu lassen und die Erfolgsaussichten unabhängig prüfen zu lassen – gerade dann, wenn eine Deckung abgelehnt wird oder der Versicherer von einer Klage abrät. (mho)

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