Strengere Aufsicht über Fonds

07.02.2013

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Das deutsche AIFM-Umsetzungsgesetz unterwirft alle Arten von Investmentfonds sowie deren Manager und Verwalter einer Finanzaufsicht.

(fw/db) Die deutsche Bundesregierung hat gestern mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz) einen wichtigen Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte beschlossen.

"Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird ein neues Kapitalanlagegesetz geschaffen, das sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft", teilt das deutsche Bundesfinanzministerium mit.

Für den Bereich der Investmentfonds werde damit der von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss der G20-Gipfel in Pittsburgh und London aus dem Jahr 2009 in das deutsche Recht umgesetzt. Kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt soll in der Zukunft unbeaufsichtigt bleiben. Die AIFM-Richtlinie muss bis zum 22. Juli 2013 vollständig in nationales Recht umgesetzt werden.

Unter der Aufsicht stehen offenen Immobilienfonds, Hedgefonds und die Private Equity Fonds als alternative Investmentfonds. Sowohl Fonds für Privatanleger als auch solche für professionelle sowie semi-professionelle Anleger sind vom Gesetz betroffen.

Die Verwalter alternativer Investmentfonds werden einer Zulassungspflicht und einer fortlaufenden Aufsicht unterworfen. Sie müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen sowie umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht erfüllen.

Hedgefonds sollen für Privatanleger generell nicht mehr aufgelegt werden dürfen. Ausländische Hedgefonds in Deutschland können nur noch an professionelle oder semi-professionelle Anleger verkauft werden.

"Erklärtes Ziel ist hier der Schutz von Kleinanlegern vor besonders risikoreichen Anlagen", begründet das Ministerium den Gesetz-Entwurf.

Bundesfinanzministerium