Die Enteignung der Bankkunden ist heute schon legal

02.12.2019

Rolf Ehlhardt, Vermögensverwalter, I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim GmbH / Foto: © I.C.M.

Seit 1. Januar 2015 ist ein Gesetz in Kraft, das am 10. Dezember 2014 zu später Stunde, und vor noch leererem Saal wie sonst, beschlossen wurde. Obwohl mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) der Bankkunde ohne Möglichkeit der Gegenwehr enteignet werden kann, gab es keine Aussprache. Die sonst kleinlichen Verbraucherschützer haben dieses Gesetz ebenso verschlafen wie die Presse. Auch der Bankkunde, der von den neusten Aufklärungspflichten zugeschmissen wird mit Papier, wurde darüber nicht informiert. Der Kunde soll sich schließlich in Sicherheit wiegen.

Das Gesetz regelt, dass bei drohender Insolvenz einer systemrelevanten Bank nicht der Steuerzahler haftet, sondern der Bankkunde. Welche Bank systemrelevant ist, wird nicht definiert, sondern man muss davon ausgehen, dass alle Banken der EZB-Bankenliste, die auch von der EZB beaufsichtigt werden, im Ernstfall als systemrelevant eingestuft werden.

Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, die der BaFin zugeordnet ist, entscheidet und überwacht den Ablauf. Der betreffende Bankkunde sitzt dann in der „Dunkelkammer“, denn die Mitarbeiter sind gemäß Paragraph 5 SAG zur äußersten Verschwiegenheit zum Ablauf verpflichtet. Betroffen sind alle Kunden der in Nöten geratenen Bank, deren Gesamtvermögen 100.000 Euro übersteigt (ob dieser Freibetrag allerdings in der Krise aufrecht gehalten wird, darf bezweifelt werden). Zum Vermögen zählen alle Giro- Tagesgeld- und Festgeldguthaben, alle Sparverträge, Namensschuldverschreibungen und Sparbriefe und sogar Liquidität aus Verkäufen aus dem Wertpapierdepot.

Neben dem Paragraph 5 sind auch die Paragraphen 62 bis 65, Voraussetzungen für die Anwendungen, Paragraph 89 ff., Instrumente der Beteiligung, Paragraph 96 Festlegung des Betrags der herabzuschreibenden oder umzuwandelnden relevanten Kapitalinstrumente oder Paragraph 99, weitere Wirkungen der Anwendung von Interesse. Bankkunden mit einem Vermögen über 100.000 Euro sollten beim Lesen dieser Paragraphen ein Gläschen Schnaps griffbereit halten.

Noch gravierender könnte die von Teilen der Politik forcierte Einführung von EDIS –Europäische Einlagensicherung werden. Diese hätte zur Folge, dass deutsche Banken und damit deutsche Sparer auch für heute bereits marode Banken in Südeuropa haften. Sparkassen-Chef Helmut Schleweis bezeichnet EDIS bereits als „systematischen Griff in unsere Kassen“. Auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann sieht angesichts von über einer Billion Problemkrediten hohe Risiken. Ausgerechnet unser Finanzminister „öffnet“ sich derzeit dafür. Der deutsche Sparer muss sich verkauft fühlen. Wenn ich die Einschränkungen von unserem Finanzminister höre, fallen mir die Kriterien von Maastricht zur Einführung des Euros ein, die heute so ziemlich alle gebrochen sind.

Welche weiteren negativen Entwicklungen die Einführung von EDIS auslösen würde, lesen Sie auf Seite 2