Zahnärztin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung

09.05.2025

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Zahnärztin musste ihre Zahnarztpraxis aufgrund von behördlichen Auflagen kurzfristig schließen. Einnahmen blieben trotz weiterlaufenden Kosten daraufhin aus. Der wirtschaftliche Druck wuchs rapide, hinzu kam der zunehmende Stress durch ihre Mitarbeitenden. Die Zahnärztin fand kaum noch Schlaf; stattdessen kreisten ihre Gedanken unablässig um Schulden, Rufschädigung und den drohenden Verlust von Patienten. Sie begann, Beruhigungsmittel einzunehmen, und zog sich zunehmend zurück.

Als die Praxis schließlich wieder öffnen durfte, hatte sich ihr innerer Zustand kaum gebessert. Die Zahnärztin lebte in ständiger Anspannung, geplagt von Schlafstörungen, Unsicherheit und der Angst vor weiteren Rückschlägen. Kurz darauf folgte der nächste Schicksalsschlag: Eine fehlerhaft durchgeführte Operation brachte sie in Lebensgefahr. Schmerzen, Schwäche und zahlreiche Arzttermine zwangen sie erneut zu einer mehrwöchigen Praxisschließung. Obwohl sie sich kaum auf den Beinen halten konnte, zwang sie sich nach der Wiedereröffnung zurück an den Arbeitsplatz.

Mit der Zeit verlor die Zahnärztin das Vertrauen in ihren Körper und in ihre berufliche Kompetenz. Schmerzmittel wurden zum täglichen Begleiter. Die Konzentrationsfähigkeit nahm ab. Während der Behandlungen überkamen sie Zittern und Flashbacks – Reaktionen, die mit der für ihren Beruf notwendigen Präzision nicht vereinbar waren.

Auch bei planerischen Tätigkeiten wie dem Erstellen von Kostenvoranschlägen traten zunehmend Denkblockaden auf. Die Fehler häuften sich, was das Gefühl verstärkte, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Zwar sorgten Psychopharmaka für eine gewisse Dämpfung, doch ließen die Medikamente sie die Welt nur noch wie durch einen Schleier wahrnehmen.

Daher entschied die Zahnärztin bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung  zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um den Leistungsantrag nicht allein ausfüllen zu müssen, wandte sie sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.