Zahnärztin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung

09.05.2025

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke. Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Leistungsantrag

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zuallererst die von der Zahnärztin zur Verfügung gestellten Unterlagen, um eine exakte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung vorliegend in Frage käme (zur Berufsunfähigkeit wegen Angststörung siehe auch hier). Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn die Zahnärztin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus und entwarfen daher in Absprache mit der Zahnärztin einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Angststörung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

  • Aufklärung des außermedizinischen Sachverhalts in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)
  • Sachverständiger ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung auf Arbeitsbeschreibung angewiesen! (BGH)
  • Berufsunfähigkeit anhand der letzten Tätigkeit des Versicherten? (BGH)
  • Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)
  • Der ausgeübte Beruf des Versicherten bei Berufsunfähigkeit (BGH)
  • Tätigkeitsfeststellung und Vorgabe an Sachverständigen für Berufsunfähigkeit eines Getränkehändlers (BGH)
  • Maßgebende Berufsausübung für die Berufsunfähigkeit (BGH)
  • Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit als Zahnärztin beim Versicherer eingereicht werden. Dieser erkannte die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung.

Ein Gastbeitrag von Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht.