BREXIT – und was nun?

10.01.2018

Dr. Edelfried Schneider / Foto: © Dr. Dienst & Partner GmbH & Co. KG

Vor weit mehr als einem Jahr, am 23. Juni 2016, stimmten 51,9% der Wähler – das waren allerdings nur 37,4% der Wahlberechtigten – für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Durch schriftliche Mitteilung vom 29. März 2017 wurde der Austrittsprozess gemäß § 50 des EU-Vertrages eingeleitet. In rund eineinviertel Jahren, also Ende März 2019, soll es – um mit Schäuble zu sprechen – heißen: „Isch over“.

Wie man allenthalben den Medien entnehmen kann, verlaufen die Austrittsverhandlungen äußerst schleppend und befinden sich im Verzug. Während die EU-Kommission zunächst die finanziellen Bedingungen des Austrittes, insbesondere die Begleichung der sog. Austrittsrechnung von rd. 60 Mrd. EUR[1], geklärt haben möchte, will Großbritannien vorweg über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sprechen. Zuletzt haben die Briten mit einem ungeordneten Verlassen der EU gedroht. Hierauf antwortete die EU mit dem Angebot einer weiteren zweijährigen Übergangsfrist, in der Großbritannien ohne Stimmrecht weiterhin vollwertiges Mitglied der EU bleiben würde.[2]

Ziel der Europäischen Union ist die Verwirklichung der folgenden Grundfreiheiten, die im Vertrag über die EU niedergelegt sind[3]:

  1. a) freier Warenverkehr
  2. b) Niederlassungs- und Personenfreiheit
  3. c) Dienstleistungsfreiheit
  4. d) freier Kapital- und Zahlungsverkehr.

Das Erreichen dieser Ziele ist durch den aktuellen Verhandlungsstand nennenswert gefährdet, so dass der obige Vorschlag des europäischen Unterhändlers Barnier zur Verlängerung der Übergangsfrist in Erwägung gezogen werden sollte.

Zwar haben alle Beteiligten erklärt, die vorstehenden Grundfreiheiten soweit wie möglich aufrechterhalten zu wollen, doch ist dazu der Abschluss eines umfangreichen Freihandels- und Dienstleistungsabkommens notwendig. Wenn man an die diesbezüglichen Verhandlungszeiten denkt, ist der verbleibende Zeitraum von 16 Monaten absolut nicht ausreichend.

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