Mit der Rückabwicklung holt man das meiste heraus

08.06.2021

Liane Kirchenstein / Foto: © Vertragshilfe24

finanzwelt: Den Trick müssen Sie uns verraten. Kirchenstein: Fast alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1982 und 2013 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Das heißt, die Verträge verstießen so klar gegen geltendes Recht, dass sie von Anfang an ungültig sind. Darüber gibt es eine ganze Reihe von höchstrichterlichen Entscheidungen, die wir für unsere Kunden ins Feld führen.

finanzwelt: Das klingt nach langwierigen juristischen Auseinandersetzungen. Kirchenstein: Im Gegenteil, das beschleunigt die ganze Sache. Die Urteile sind alle schon einige Jahre alt, das heißt, die Versicherungsgesellschaften wissen ganz genau, dass sie auf verlorenem Posten stehen, wenn sie den Streit vor Gericht ausfechten wollen. Es ist klar, dass sie schon in der ersten, spätestens in der zweiten Instanz den Prozess verlieren würden. Dann müssten sie neben den Auszahlungen an die Versicherten auch noch die Prozesskosten bezahlen. Das machen die nicht. Wir arbeiten einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen, die 30 Jahre Erfahrung im Kapital- und Versicherungsrecht hat. In vielen Fällen sind deren Rechtsanwälte schon mit den Sachbearbeitern bei den Versicherungen bekannt.

finanzwelt: Das ist ja erstmal nur der Rückkaufswert, wie kommen Sie denn dann auf das Doppelte? Kirchenstein: Wir nützen nicht nur den sogenannten Widerrufsjoker, sondern gehen viel weiter. In vielen Fällen ist es möglich, dass der Versicherte alle seine Beiträge fast ungeschmälert zurückerhält. Dann erhält er Zinsen auf die Beiträge. Dann können wir den Versicherungsgesellschaften meistens nachweisen, dass sie mit dem Geld der Versicherten höhere Erträge erwirtschaftet haben als die Zinsen. Das ist der komplizierteste Teil, denn dafür brauchen wir Gutachten von Spezialisten. Aber bis wir so weit sind hat der ehemalige Versicherte schon in mehreren Teilbeträgen Geld von uns bekommen. Der letzte Schritt ist dann nur noch das Sahnehäubchen obendrauf.

finanzwelt: Wie kommt denn nun der Kunde zu Ihnen bzw. Sie zum Kunden? Kirchenstein: In aller Regel werden die Kunden von Versicherungsvermittlern auf unser Angebot hingewiesen. Auf der Website vertragshilfe24.de können Versicherte sich weitere Informationen abholen und in einem Onlinerechner prüfen, ob ihr Vertrag von uns gewinnbringend bearbeitet werden kann. Unsere Kooperationspartner für die Rückabwicklung hat seit 2004 schon für über 50.000 Versicherte deren Verträge abgewickelt und über 450 Millionen Euro an diese ausgezahlt. Wenn Versicherte uns beauftragen, dann kümmern wir uns um fast alles, der Versicherte muss nur wenig Papierkram erledigen und erhält in wenigen Wochen die erste Auszahlung. Besser als die Kündigung auf eigene Faust ist das in jedem Fall, den wir annehmen.